Leider musste wieder festgestellt werden, dass in der freien Natur Müll und Unrat entsorgt wurde. Dieses Mal im Bereich des Kohlbacher Hofes zwischen Brensbach und Ober-Klingen. Hier sind, wie auf dem Bild ersichtlich, unzählige Müllsäcke abgeladen worden.
Weiterhin findet man ständig abgelagerten Grünschnitt und Äste im Bereich von Parkplätzen, Wegen und im Wald.
Das „Hessische Naturschutzgesetz“ sowie die „Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen“ trifft hierüber eindeutigen Aussagen. So dürfen z.B. pflanzliche Abfälle, die auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallen, im Rahmen der Nutzung DIESER Grundstücke durch u.a. Verrotten beseitigt werden.
Aber eben nur auf dem betroffenen Grundstück!
Diese Art der Müll- und Grünschnittentsorgung ist selbstverständlich nicht erlaubt und stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß des Kreislaufwirtschaftsgesetzes i. V. m. dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz dar. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Grundsätzlich stehen für die ordnungsgemäße Müllentsorgung Restmülltonnen, Papiertonnen, gelbe Säcke, etc. zur Verfügung, die regelmäßig geleert bzw. abgeholt werden.
Auch kann zweimal im Jahr Sperrmüll angemeldet werden, der kostenlos abgeholt wird.
Für Grünschnittabfälle steht Ihnen der gemeindliche Containerplatz jeden Samstag von 9.30 Uhr bis 12.00 Uhr zur Verfügung. Bei größeren Mengen Grünschnitt ist die Kompostierungsanlage in Kirchbrombach die nächste Anlaufstelle (Öffnungszeiten siehe Brensbacher Nachrichten).
Wer seinen Müll nicht ordnungsgemäß entsorgt, schadet nicht nur unserer Umwelt, sondern letztendlich auch sich selbst, da die Entsorgungskosten, deren Höhe nicht unerheblich ist, durch die Allgemeinheit getragen werden müssen.
Wer diese oder auch andere illegale Müll- bzw. Grünschnittbeseitigungen beobachtet hat oder Hinweise speziell hierzu geben kann, kann sich gerne beim Ordnungsamt der Gemeinde Brensbach melden.
Das Ordnungsamt