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Brensbacher Nachrichten
Ausgabe 16/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung

Gemäß § 1 des Hess. Verwaltungszustellungsgesetztes i.V.m. § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes ergeht folgende amtliche Bekanntmachung:

Seit ca. 3 Wochen wurde ein Fahrzeug der Marke BMW, silber, in der Ezyer Straße abgestellt. Das Fahrzeug ist nicht verschlossen, ist zugemüllt, hat teilweise platte Reifen und ist nicht amtlich zugelassen.

Da bis jetzt kein Fahrzeughalter ermittelt werden konnte, dient diese Bekanntmachung, die als öffentliche Zustellung gilt, dazu, dem Fahrzeughalter die Möglichkeit einzuräumen, sich innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der untenstehenden Behörde zu melden.

Verstreicht die Frist, ohne dass sich jemand gemeldet hat, ist die Gemeinde Brensbach als Straßenbaubehörde gemäß § 17 a des Hess. Straßengesetzes dazu ermächtigt, erforderliche Maßnahmen zur Beseitigung anzuordnen, also das Fahrzeug zu verwerten und zu entsorgen.

Da die Beseitigung des Fahrzeuges im öffentlichen Interesse steht, entfällt die aufschiebende Wirkung und es kommt hier die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung zum Tragen.

Das Abstellen eines solchen Fahrzeuges ist ein Negativbeispiel, dass der Öffentlichkeit nicht zugemutet werden kann. Der öffentliche Straßenraum ist für eine solche Nutzung nicht vorgesehen und wird daher nicht geduldet.

Der Vorgang wird unter dem Aktenzeichen 112.416 geführt. Diese Bekanntmachung kann an der unten genannten Stelle eingesehen werden.

Für sachdienliche Hinweise aus der Bevölkerung zu dem Fahrzeughalter, dem Zeitpunkt des Abstellens des Fahrzeuges usw. ist das Ordnungsamt dankbar. Alle Hinweise werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Brensbach, 21.04.2023
Gemeinde Brensbach
Ordnungsamt
Ezyer Straße 5
64395 Brensbach