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Brensbacher Nachrichten
Ausgabe 17/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Hinweise zur Vermeidung der Ansiedlung von Schädlingen

Aus aktuellem Anlass geben wir folgende Hinweise, um zu vermeiden, dass sich Tiere wie z.B. Ratten, die als Schädlinge gelten, ansiedeln:

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Keine Entsorgung von Lebensmitteln/Essensresten in der öffentlichen Kanalisation, in Toiletten oder Waschbecken.

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Tierfutter sollte in abgeschlossenen, für Ungeziefer unzugänglichen Behältnissen aufbewahrt werden.

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Bei Tierhaltung im Außenbereich wenn möglich die Gehege mit den Futternäpfen so absichern, dass keine Schädlinge eindringen können.

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Müllsäcke und -tonnen so einrichten, dass diese von Schädlingen nicht erreicht werden können.

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Beseitigung von Schlupfwinkeln (offenes Dach), um keine Nistmöglichkeiten zu bieten.

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Vermeidung oder zeitweise Umschichtung von Holzstapeln, Baumaterialien etc. um damit ein Einnisten zu verhindern.

Zum Beispiel Ratten vermehren sich sehr schnell und deren Population kann schlagartig überhandnehmen. Diese ist schwer einzudämmen bzw. zu bekämpfen.

Daher bitten wir, die vorgenannten Hinweise unbedingt zu beachten.

Dies verhindert unnötige, teilweise kostenintensive Aufwendungen und verhindert größtenteils, dass die Tiere ihren gewöhnlichen Lebensraum verlassen.

Sollten Ratten auffällig werden, teilen Sie die Örtlichkeit bitte dem Ordnungsamt mit.

Das Ordnungsamt