Vor einiger Zeit wurde nach Abschluss der Anlegung neuer Parkflächen in der Ortsdurchfahrt Wersau, die die Brensbacher Straße, die Kreuzstraße, und die Bahnhofstraße umfasst, auch die Beschilderung vorgenommen.
Die eingeschränkte Halteverbotszone erstreckt sich auf den Bereich zwischen den beiden Ortsschildern Wersaus.
Was bedeutet das?
Fahrzeuge dürfen ab sofort nur noch in den markierten Flächen der Ortsdurchfahrt abgestellt werden. Dies gilt ausdrücklich auch für Anhänger und größere Fahrzeuge wie LKW‘s und Wohnmobile.
Auf Flächen, die nicht markiert sind, und dazu zählen auch die eigenen Garagen- bzw. Grundstückseinfahrten, ist zukünftig nur noch das kurzzeitige Halten (max. 3 Minuten), z.B. zum Be- und Entladen des Fahrzeuges, erlaubt.
Das Parken ist hier verboten und wird ab sofort auch geahndet.
Um Beachtung der neuen Verkehrsregelung wird gebeten.