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Brensbacher Nachrichten
Ausgabe 17/2026
Von andereren Stellen und Behörden
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Von andereren Stellen und Behörden - Amt für Bodenmanagement Heppenheim

Grenzbereinigung nach dem Grenzbereinigungsgesetz vom 13.06.1979 (GVBl. I S.108) in der derzeit gültigen Fassung

Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit

Im Grenzbereinigungsverfahren in der 

Gemeinde:

Brensbach

Gemarkung:

Brensbach

Flur:

6

Verfahrensgebiet:

„Fischaufstiegsanlage Schneidersmühle"

Aktenzeichen:

GB 3935142

Grundbuchamt:

Michelstadt

ist der Grenzbereinigungsplan vom 09.03.2026 am 13.04.2026 unanfechtbar geworden. Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Grenzbereinigungsplan vorgesehenen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der neuen Grundstücke ein.

Soweit im Grenzbereinigungsplan nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuen Eigentümer über.

Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich.

Die vereinbarten und festgestellten Ausgleichsleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei dem Amt für Bodenmanagement Heppenheim, Odenwaldstraße 6, 64646 Heppenheim, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

Michelstadt, den 13.04.2026
Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Im Auftrag
gez. Seibel, TAR