Grenzbereinigung nach dem Grenzbereinigungsgesetz vom 13.06.1979 (GVBl. I S.108) in der derzeit gültigen Fassung
Im Grenzbereinigungsverfahren in der
| Gemeinde: | Brensbach |
| Gemarkung: | Brensbach |
| Flur: | 6 |
| Verfahrensgebiet: | „Fischaufstiegsanlage Schneidersmühle" |
| Aktenzeichen: | GB 3935142 |
| Grundbuchamt: | Michelstadt |
ist der Grenzbereinigungsplan vom 09.03.2026 am 13.04.2026 unanfechtbar geworden. Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Grenzbereinigungsplan vorgesehenen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der neuen Grundstücke ein.
Soweit im Grenzbereinigungsplan nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuen Eigentümer über.
Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich.
Die vereinbarten und festgestellten Ausgleichsleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei dem Amt für Bodenmanagement Heppenheim, Odenwaldstraße 6, 64646 Heppenheim, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.