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Brensbacher Nachrichten
Ausgabe 18/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung - Nachrücker in die Gemeindevertretung

In der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Brensbach am 16.04.2026 wurden aus der Mitte der Mitglieder der neu gewählten Gemeindevertretung die Mitglieder des Gemeindevorstandes gewählt.

Als Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Brensbach stelle ich folgende Nachrücker fest:

Der Wahlbewerber der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Herr Reiner Müller, Georg-Ackermann-Straße 16, 64395 Brensbach, hat auf das Mandat als Gemeindevertreter verzichtet, da er in der o.g. konstituierenden Sitzung in den Gemeindevorstand der Gemeinde Brensbach gewählt wurde.

Aufgrund des Wahlergebnisses des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) für die Gemeindewahl am 15. März 2026 wurde gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) Frau Daniela Abraham-Grimm, In der Reffe 4, 64395 Brensbach, als Nachrückerin festgestellt.

Die Wahlbewerberin der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Frau Sonja Maurer, Auf der Beine 27, 64395 Brensbach, hat auf das Mandat als Gemeindevertreterin verzichtet, da sie in der o.g. konstituierenden Sitzung in den Gemeindevorstand der Gemeinde Brensbach gewählt wurde.

Aufgrund des Wahlergebnisses des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) für die Gemeindewahl am 15. März 2026 wurde gemäß

§ 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) Frau Sigrid Völker, Schulstraße 12, 64395 Brensbach, als Nachrückerin festgestellt.

Die Wahlbewerberin der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU), Frau Deborah Brosch-Volz, Affhöllerbacher Straße 8, 64395 Brensbach, hat auf das Mandat als Gemeindevertreterin verzichtet, da sie in der o.g. konstituierenden Sitzung in den Gemeindevorstand der Gemeinde Brensbach gewählt wurde.

Der nächste noch nicht berufene Nachrücker des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) ist Herr Dennis Schneider, Auf der Beine 11, 64395 Brensbach. Dieser bleibt allerdings unberücksichtigt, weil er schon im Vorfeld auf sein Mandat in der Gemeindevertretung verzichtet und mir als Gemeindewahlleiterin dies gemäß § 34 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) vorher schriftlich erklärt hat.

Aufgrund des Wahlergebnisses des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) für die Gemeindewahl am 15. März 2026 wurde daher gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) Frau Alicia Völker, Backhausstraße 14, 64395 Brensbach, als Nachrückerin festgestellt.

Der Wahlbewerber der Unabhängigen Wählergemeinschaft Brensbach (UWG-Brensbach), Herr Richard Ehrhard, Am Grundacker 4, 64395 Brensbach, hat auf das Mandat als Gemeindevertreter verzichtet, da er in der o.g. konstituierenden Sitzung in den Gemeindevorstand der Gemeinde Brensbach gewählt wurde.

Herr Heinz Werner Knörnschild und Frau Jutta Schneider, beide Bachgasse 9, 64395 Brensbach, haben im Vorfeld auf ihr Mandat in der Gemeindevertretung verzichtet und mir als Gemeindewahlleiterin dies gemäß § 34 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) vorher schriftlich erklärt.

Aufgrund dessen rückte für Herrn Heinz Werner Knörnschild der nächste noch nicht berufene Nachrücker des Wahlvorschlags der Unabhängigen Wählergemeinschaft Brensbach (UWG) Herr Stefan Heiland, Erbacher Straße 22, 64395 Brensbach in die Gemeindevertretung nach und für Frau Jutta Schneider Frau Kerstin Göttmann, Böllsteiner Straße 4, 64395 Brensbach.

Somit ist gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) der nächste noch nicht berufene Nachrücker des Wahlvorschlages der Unabhängigen Wählergemeinschaft Brensbach (UWG-Brensbach) für Herrn Richard Ehrhard Herr Ludwig Schmahl, Borngasse 4, 64395 Brensbach.

Der Wahlbewerber der Unabhängigen Wählergemeinschaft Brensbach (UWG-Brensbach), Herr Ludwig Schmahl, Borngasse 4, 64395 Brensbach hat auf das Mandat als Gemeindevertreter verzichtet, da er in der o.g. konstituierenden Sitzung ebenfalls in den Gemeindevorstand der Gemeinde Brensbach gewählt wurde.

Der nächste noch nicht berufene Nachrücker des Wahlvorschlages der Unabhängigen Wählergemeinschaft Brensbach (UWG) ist Herr Michael Göttmann, Böllsteiner Straße 4, 64395 Brensbach. Dieser bleibt allerdings unberücksichtigt, weil er während der konstituierenden Sitzung seinen Verzicht auf sein Mandat in der Gemeindevertretung schriftlich gemäß § 34 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) erklärt hat.

Aufgrund des Wahlergebnisses des Wahlvorschlages der Unabhängigen Wählergemeinschaft Brensbach (UWG) für die Gemeindewahl am 15. März 2026 wurde daher gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) Frau Kirsten Rösel-Krichbaum, Bierbach 13, 64395 Brensbach, als Nachrückerin festgestellt.

Gegen diese Feststellungen kann jede/r Wahlberechtigte/r des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Feststellung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 5 Wahlberechtigte unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Brensbach, Ezyer Str. 5, 64395 Brensbach, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Anmerkung:

Da es gesetzlich geregelt ist, dass ein Mitglied des Gemeindevorstandes nicht gleichzeitig Mitglied der Gemeindevertretung sein kann, müssen alle neu gewählten Gemeindevorstandsmitglieder auf ihr Mandat in der Gemeindevertretung verzichten.

Brensbach, den 20.04.2026
Petry, Gemeindewahlleiterin