Räumlicher Geltungsbereich (nicht maßstäblich)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brensbach hat gemäß § 10 Abs. 1 BauGB am 04.05.2023 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Am Kirschberg“ als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan „Am Kirschberg“ tritt mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Der Bebauungsplan kann einschließlich der Begründung ab sofort während der allgemeinen Dienstzeiten im Rathaus der Gemeinde, Ezyer Straße 5 in 64395 Brensbach, Zimmer 6 der Bauverwaltung sowie im Internet (https://www.brensbach.de/Rathaus/Bauleitplanung/) eingesehen werden.
Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb von 1 Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.