Das am 27.04.2023 angeordnete Abkochgebot wird ab sofort wieder aufgehoben. Bei den mikrobiologischen und organischen Untersuchungen des Trinkwassers wurden laut Prüfbericht vom 08.05.2023 keine Grenzwertüberschreitungen bezüglich der Trinkwasserverordnung 2001 in der aktuell geltenden Fassung festgestellt. Das Trinkwasser ist somit wieder uneingeschränkt nutzbar.