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Brensbacher Nachrichten
Ausgabe 20/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Ablagerung von Grünschnitt, Ästen und Erde auf öffentlicher Fläche

Quelle: Gemeinde Brensbach

Quelle: Gemeinde Brensbach

Bedauerlicherweise musste wieder festgestellt werden, dass Gartenabfälle wie Grünschnitt, Äste und sogar Erde auf öffentlicher Fläche an verschiedenen Stellen in der Gemeinde Brensbach entsorgt wurden (das Foto zeigt einen Bereich der Straße Im Birkerts, OT Höllerbach). Nicht nur, dass dies ein wirklich unschönes Bild auf die Landschaft wirft, es regt auch Nachahmer dazu an, ihre Abfälle noch dazuzulegen.

Zusätzlich wurden extra angelegte Entwässerungsgräben (das Foto zeigt den Entwässerungsgraben Im Sellerts, Kernort Brensbach) teilweise mit Erde und Rasenschnitt befüllt.

Diese Entwässerungsgräben haben den Sinn, dass große Mengen an Regenwasser, welches nicht von den Gully’s oder Straßenabläufen aufgefangen werden kann, so geleitet wird und abfließen kann, dass weder Wege noch Grundstücke durch die Wassermengen beeinträchtigt werden. Sie verhindern somit also Überschwemmungen und dadurch entstehende Schäden.

Daher müssen diese Entwässerungsgräben unbedingt frei bleiben!

Diese zuvor genannte Art der Abfallentsorgung ist selbstverständlich nicht erlaubt und stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß des Kreislaufwirtschaftsgesetzes i. V. m. dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz dar. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Für die ordnungsgemäße Müllentsorgung, egal welcher Art, stehen ausreichende Entsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Wo welcher Müll entsorgt werden muss ist z.B. unter dem Link des Müllabfuhr-Zweckverbandes Odenwald https://www.mzvo.de/abfall-abc/ einzusehen.

Grünschnitt in haushaltsüblichen Mengen kann von März bis Dezember jeden Samstag zwischen 9:30 Uhr und 12:00 Uhr, an der Sammelstelle bei der Gemeinde Brensbach, abgegeben werden.

Für größere Mengen steht die Zentralkompostierungsanlage in Brombachtal zur Verfügung.

Wer seinen Müll nicht ordnungsgemäß entsorgt, schadet nicht nur unserer Umwelt, sondern letztendlich auch sich selbst, da die Entsorgungskosten, deren Höhe nicht unerheblich ist, durch die Allgemeinheit getragen werden müssen.

Wer diese oder auch andere illegale Müllbeseitigungen beobachtet hat oder Hinweise speziell hierzu geben kann, kann sich gerne beim Ordnungsamt der Gemeinde Brensbach melden.

Das Ordnungsamt