Titel Logo
Brensbacher Nachrichten
Ausgabe 20/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Glas- und Kleidercontainer kein Müllsammelplatz

Es ist mehr als bedauerlich, dass wiederholt darauf hingewiesen werden muss, dass die Glas- und Kleidercontainer in der Gemeinde Brensbach ausschließlich für die zweckmäßige Entsorgung genutzt werden dürfen.

Fast täglich muss leider festgestellt werden, dass Sperrmüll, Lebensmittel und sonstiger Abfall und Unrat in und um die Container herum entsorgt werden.

 

 

ktuell wurden u.a. diese Spielsachen hinter den Containern auf dem Parkplatz des Gemeindezentrums abgestellt!

Die Dreistigkeit hierzu ist nicht in Worte zu fassen! Hätten sich doch sicherlich bedürftige Familien über das eine oder andere Spielzeug gefreut!

Diese Art der Müllentsorgung ist selbstverständlich nicht erlaubt und stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß des Kreislaufwirtschaftsgesetzes i. V. m. dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz dar. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Für die ordnungsgemäße Müllentsorgung stehen Container, Restmülltonnen, Papiertonnen, gelbe Säcke, etc. zur Verfügung, die regelmäßig geleert bzw. abgeholt werden.

Auch kann zweimal im Jahr Sperrmüll angemeldet werden, der kostenlos abgeholt wird.

Wer seinen Müll nicht ordnungsgemäß entsorgt, schadet nicht nur unserer Umwelt, sondern letztendlich auch sich selbst, da die Entsorgungskosten durch die Allgemeinheit, also jeden einzelnen Steuerzahler, getragen werden müssen.

Wer illegale Müllbeseitigungen beobachtet oder Hinweise speziell hierzu geben kann, wird gebeten, sich beim Ordnungsamt der Gemeinde Brensbach, gerne auch anonym, zu melden.

Ordnungsamt der Gemeinde Brensbach