Die Gemeindevertreterin, Frau Andrea Urban, Zeileichstraße 20, 64395 Brensbach hat unwiderruflich auf ihr Mandat als Gemeindevertreterin verzichtet.
Ich stelle daher gemäß § 33 Abs. 3 bzw. § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) fest, dass
- Frau Andrea Urban entsprechend ihrer Verzichtserklärung aus der Gemeindevertretung Brensbach zum 30.04.2025 ausgeschieden ist und
- Herr Dennis Schneider, Auf der Beine 11, 64395 Brensbach –als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der Christlichen Demokratischen Union –CDU- mit den meisten Stimmen – in die Gemeindevertretung Brensbach nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte/r des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Feststellung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 5 Wahlberechtigte unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Brensbach, Ezyer Str. 5, 64395 Brensbach, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.