Gemäß § 69 (1) BauGB wird bekanntgemacht, dass der Gemeindevorstand der Gemeinde Brensbach am 14.05.2024 folgenden Beschluss gefasst hat. Der Gemeindevorstand der Gemeinde Brensbach als Umlegungsstelle stellt gemäß § 66 Abs. 1 BauGB den Umlegungsplan (Umlegungskarte und Umlegungsverzeichnis) für das Umlegungsverfahren in der Gemeinde Brensbach, Gemarkung Brensbach, Flur 22, Umlegungsgebiet „Am Kirschberg“ auf.
Jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 69 Abs. 2 BauGB), kann den Umlegungsplan ab dem 10.06.2024 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in 64395 Brensbach, Ezyer Straße 5, für die Dauer eines Monats, einsehen.
Allen Beteiligten am Umlegungsverfahren wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan gem. § 70 (1) BauGB zugestellt.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Brensbach wird den Zeitpunkt, an dem der Umlegungsplan unanfechtbar wird, ortsüblich bekanntmachen.