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Brensbacher Nachrichten
Ausgabe 22/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung der Gemeinde Brensbach

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Art. 19 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. I S. 108) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Brensbach am 23. Mai 2024 die folgende 1. Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung vom 16. November 2023 beschlossen:

§ 1 Festsetzung der Hebesätze

Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

500 % (unverändert)

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

810 %

2.

für die Gewerbesteuer auf

400 % (unverändert)

§ 2 Gültigkeit

Die Hebesätze nach § 1 gelten für das Haushaltsjahr 2024.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.

Ausfertigungsvermerk

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Brensbach, den 24.05.2024
Der Gemeindevorstand
Rainer Müller
Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk:

Es wird hiermit bescheinigt, dass vorstehende Hebesatzsatzung in den Brensbacher Nachrichten Nr. 22 am 31.05.2024 veröffentlich worden ist.

Brensbach, den 31.05.2024
Der Gemeindevorstand
Rainer Müller
Bürgermeister