Aufgrund der §§ 5, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 03.02.2025 (GVBl. 2025 Nr. 16), der §§ 1 bis 5a, 6a, 11, 11a des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. S. 24), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Brensbach in der Sitzung am 22.05.2025 die folgende Satzung beschlossen:
Sämtliche Verkehrsanlagen folgender Abrechnungsgebiete, die nicht im Außenbereich verlaufen, bilden jeweils eine einheitliche öffentliche Einrichtung:
Abrechnungsgebiet 1:
Sämtliche Verkehrsanlagen im Ortsteil Affhöllerbach gemäß dem als
Anlage 1a) beigefügten Plan im Sinne von § 11a Abs. 2 b) KAG
Abrechnungsgebiet 2:
Sämtliche Verkehrsanlagen im Ortsteil Brensbach gemäß dem als
Anlage 1b) beigefügten Plan im Sinne von § 11a Abs. 2 b) KAG
Abrechnungsgebiet 3:
Sämtliche Verkehrsanlagen im Gewerbegebiet Brensbach gemäß dem als
Anlage 1c) beigefügten Plan im Sinne von § 11a Abs. 2 a) KAG
Abrechnungsgebiet 4:
Sämtliche Verkehrsanlagen im Ortsteil Höllerbach gemäß dem als
Anlage 1d) beigefügten Plan im Sinne von § 11a Abs. 2 b) KAG
Abrechnungsgebiet 5:
Sämtliche Verkehrsanlagen im Ortsteil Nieder-Kainsbach gemäß dem als
Anlage 1e) beigefügten Plan im Sinne von § 11a Abs. 2 b) KAG
Abrechnungsgebiet 6:
Sämtliche Verkehrsanlagen im Gewerbegebiet Nieder-Kainsbach gemäß dem als Anlage 1f) beigefügten Plan im Sinne von § 11a Abs. 2 a) KAG
Abrechnungsgebiet 7:
Sämtliche Verkehrsanlagen im Ortsteil Stierbach gemäß dem als
Anlage 1g) beigefügten Plan im Sinne von § 11a Abs. 2 b) KAG
Abrechnungsgebiet 8:
Sämtliche Verkehrsanlagen im Ortsteil Wallbach gemäß dem als
Anlage 1h) beigefügten Plan im Sinne von § 11a Abs. 2 b) KAG
Abrechnungsgebiet 9:
Sämtliche Verkehrsanlagen im Ortsteil Wersau gemäß dem als
Anlage 1i) beigefügten Plan im Sinne von § 11a Abs. 2 b) KAG
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
Ausfertigungsvermerk
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Brensbach, den 30.05.2025
Bekanntmachungsvermerk:
Es wird hiermit bescheinigt, dass vorstehende Satzung in den Brensbacher Nachrichten Nr. 22 am 30.05.2025 veröffentlich worden ist.
Brensbach, den 30.05.2025
Die in der Satzung genannten Pläne können während der Öffnungszeiten der Verwaltung eingesehen werden. Alternativ können diese auch über unsere Homepage unter der Rubrik Rathaus - Ortsrecht – Straßenbeitragserhebungssatzung abgerufen werden.