In Anbetracht der am 08. Oktober 2023 stattfindenden Landtagswahlen informiere ich alle Wählerinnen und Wähler über folgende Änderung:
Aufgrund einer Neuregelung u.a. der entsprechenden Wahlordnungen, müssen die Wahllokale, in denen weniger als 50 Wählerinnen und Wähler ihre Stimme abgegeben haben, ihre Stimmzettel an ein anderes Wahllokal abgeben damit diese dort mit ausgezählt werden. Diese Regelung dient der Wahrung des Wahlgeheimnisses.
Dieses Prozedere ist sowohl für das abgebende als auch für das aufnehmende Wahllokal sehr umständlich und aufwendig und führte bereits bei der Kommunalwahl 2021 sowie der Bundestagswahl 2021 am Wahlabend vermehrt zu Stresssituationen.
Aus diesem Grunde wurden nun die kleineren Wahlbezirke der Gemeinde Brensbach mit den Größeren zusammengelegt.
Dies betrifft vor allem die Wählerinnen und Wähler aus den Ortsteilen
Affhöllerbach,
Höllerbach und
Wallbach.
Das bedeutet für alle zukünftigen Wahlen (außer Kommunalwahl):
Die Wählerinnen und Wähler aus dem Ortsteil Affhöllerbach müssen zukünftig im Wahlbezirk Nieder-Kainsbach, Kindertagesstätte, Am Feuerstein 2a ihre Stimme(n) abgeben.
Die Wählerinnen und Wähler aus den Ortsteilen Höllerbach und Wallbach müssen zukünftig im Wahlbezirk Brensbach, Gemeindezentrum, Ezyer Straße 5, ihre Stimme(n) abgeben.
Für die Wählerinnen und Wähler aus Brensbach, Wersau und Nieder-Kainsbach bleibt alles beim Alten.
Auf den Wahlbenachrichtigungen, die vor jeder Wahl an alle Wahlberechtigten verschickt werden, ist genau aufgeführt, welches Wahllokal zur Stimmabgabe aufgesucht werden muss.
Uns ist bewusst, dass diese Änderungen für die Wählerinnen und Wähler ein „Herausreißen“ aus teilweise jahrzehntelanger Gewohnheit bedeutet, jedoch haben wir leider keine andere Möglichkeit, um eine rechtssichere, reibungslose und für die Wahlhelfer stressfreie Ermittlung des Wahlergebnisses zu gewährleisten.
Bei Rückfragen/Unklarheiten steht Ihnen das Wahlamt, Frau Petry, Tel. 06161/80916 oder Frau Williams, Tel. 06161/80936 gerne zur Verfügung.