| Betr.: | Bauleitplanung der Gemeinde Brensbach; |
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| 2. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans „An der Hornsmühle“ in Brensbach |
| hier: | Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brensbach hat in ihrer Sitzung am 22.05.2025 die 2. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans „An der Hornsmühle“ in Brensbach einschließlich der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen (örtlichen Bauvorschriften) nach § 91 Hessischer Bauordnung (HBO) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Dieser Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Die vorhabenbezogene Bebauungsplanänderung dient der Schaffung der bauleitplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines bestehenden Getränkemarkts.
Das Plangebiet liegt innerhalb des bestehenden Gewerbegebietes „An der Hornsmühle“ mit vorhandenen Einzelhandelseinrichtungen am nordwestlichen Ortsausgang von Brensbach, zwischen der Straße „An der Hornsmühle“ im Westen und der Bundesstraße 38 (B38) im Osten. Der Geltungsbereich der vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung umfasst folgende Grundstücke in der Gemarkung Brensbach: Flur 3, Flurstück Nr. 19/6 (teilweise) sowie Flur 6, Flurstücke Nr. 239/3 (teilweise) und Nr. 249/2 (teilweise). Der Geltungsbereich hat eine Gesamtgröße von ca. 1,15 ha. Die Abgrenzungen des Geltungsbereichs ist in der beigefügten Plandarstellung durch gestrichelte Umrandung gekennzeichnet.
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB werden die Satzungsunterlagen zur vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen (planungsrechtliche Festsetzungen nach § 9 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie bauordnungsrechtliche Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) nach § 91 Hessischer Bauordnung (HBO)) sowie der Begründung mit der in der Begründung genannten Anlage (Objektplanung – Freiflächenplan), ab sofort zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Die Satzungsunterlagen zur vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung können während der Öffnungszeiten des Rathauses bei der Bauverwaltung der Gemeinde Brensbach, Ezyer Straße 5 in 64395 Brensbach, eingesehen werden.
Die Öffnungszeiten des Rathauses sind:
| Montag und Donnerstag: | geschlossen |
| Dienstag: | 08:30 - 12:00 || 13:30 - 15:30 Uhr |
| Mittwoch: | 08:30 - 12:00 || 13:30 - 17:30 Uhr |
| Freitag: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass ein Entschädigungsberechtigter Entschädigung verlangen kann, wenn ihm aufgrund der Festsetzungen der Satzung die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile entstanden sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich beim Gemeindevorstand der Gemeinde Brensbach beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die oben bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Brensbach unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Gemäß § 215 Abs. 1 Satz 2 BauGB gilt § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Geltungsbereich der 2. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplans „An der Hornsmühle“ in Brensbach (unmaßstäblich)
Mit dieser Bekanntmachung, die an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung tritt, tritt die vorhabenbezogene Bebauungsplanänderung einschließlich der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen (örtlichen Bauvorschriften) in Kraft.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde Brensbach (Link: https://www.brensbach.de/rathaus/bauleitplanung/) eingesehen werden.
Brensbach, den 06.06.2025