Dieses Bild wurde im Bereich des Feldweges, der zwischen der Höchster Straße und der Straße Beuneberg/Am Pfarracker verläuft, aufgenommen.
Dort wurde auf dem Feldweg Bauschutt illegal abgelagert.
Diese Art der Müllentsorgung ist selbstverständlich nicht erlaubt und stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß des Kreislaufwirtschaftsgesetzes i. V. m. dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz dar.
Diese Ordnungswidrigkeit kann zum einen mit einem Bußgeld geahndet werden.
Weiterhin wurde in diesem Falle durch die Gemeinde Brensbach zusätzlich auch Anzeige bei der Polizei erstattet.
Das Abladen von Bauschutt, wie in diesem Falle, ist unverantwortlich, da durch die Betonbrocken auch für Fahrradfahrer, die den Weg passieren, erhöhte Unfallgefahr besteht.
Annahmestellen für Bauschutt sind Recycling– und Wertstoffhöfe sowie Deponien. Auch nehmen einige Baufirmen den Bauschutt an. Im Internet finden sich vielzählige Möglichkeiten.
Wer seinen Müll, egal welcher Art, nicht ordnungsgemäß entsorgt, schadet nicht nur unserer Umwelt, sondern letztendlich auch sich selbst, da die Entsorgungskosten, deren Höhe nicht unerheblich ist, durch die Allgemeinheit getragen werden müssen.
Wer diese oder auch andere illegale Bauschuttentsorgungen beobachtet hat oder Hinweise speziell hierzu geben kann, kann sich gerne beim Ordnungsamt der Gemeinde Brensbach melden.
Die Meldungen werden natürlich vertraulich behandelt.