Aufgrund der Bestimmungen der §§ 26 und 50 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) i. v. m. § 58 der Kommunalwahlordnung (KWO) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde Brensbach in ihrer konstituierenden Sitzung am 16.04.2026 die Gültigkeit der Wahl
zur Gemeindevertretung,
die Gültigkeit der Wahlen zu den Ortsbeiräten in
Brensbach,
Wersau,
Nieder-Kainsbach,
Affhöllerbach,
Höllerbach und
Wallbach
sowie die Gültigkeit der Wahl
zum Bürgermeister der Gemeinde Brensbach
vom 15. März 2026 beschlossen hat.
Die gemäß der §§ 27 und 51 KWG festgelegte Klagefrist (innerhalb 1 Monats nach Zustellung oder Verkündung der Entscheidung) ist abgelaufen und die Beschlüsse sind somit rechtskräftig.