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Brensbacher Nachrichten
Ausgabe 27/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung über die Widmung von Verkehrsanlagen in der Gemeinde Brensbach, OT Wersau für den öffentlichen Verkehr

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brensbach hat in ihrer Sitzung am 27.06.2024 gemäß Hessisches Straßengesetz in der Fassung vom 08.06.2003 (GVBl. I S.166), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28.06.2023 (GVBl. S.426) die Widmung der in der beigefügten Anlage unter der laufenden Nummer 1 - 13 und den dazugehörigen Lageplänen genannten Verkehrsanlagen beschlossen.

Beschränkung der Widmung

Für die zu widmenden Straßen bestehen keine Widmungsbeschränkungen.

Wirksamkeit der Widmung

Die öffentliche Bekanntmachung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Brensbacher Nachrichten in Kraft.

Die Widmung und ihre Begründung können nach Vereinbarung im Rathaus der Gemeinde Brensbach eingesehen werden. Weiterhin können diese auf der gemeindlichen Homepage abgerufen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Brensbach, Ezyer Str. 5, 64395 Brensbach einzulegen.

Brensbach, den 05.07.2024
Rainer Müller
Bürgermeister