Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brensbach hat in ihrer Sitzung am 27.06.2024 gemäß Hessisches Straßengesetz in der Fassung vom 08.06.2003 (GVBl. I S.166), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28.06.2023 (GVBl. S.426) die Widmung der in der beigefügten Anlage unter der laufenden Nummer 1 - 13 und den dazugehörigen Lageplänen genannten Verkehrsanlagen beschlossen.
Beschränkung der Widmung
Für die zu widmenden Straßen bestehen keine Widmungsbeschränkungen.
Wirksamkeit der Widmung
Die öffentliche Bekanntmachung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Brensbacher Nachrichten in Kraft.
Die Widmung und ihre Begründung können nach Vereinbarung im Rathaus der Gemeinde Brensbach eingesehen werden. Weiterhin können diese auf der gemeindlichen Homepage abgerufen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Brensbach, Ezyer Str. 5, 64395 Brensbach einzulegen.