Aus aktuellem Anlass müssen wir leider wiederholt ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Glas- und Kleidercontainer in der Gemeinde Brensbach ausschließlich für die zweckmäßige Entsorgung genutzt werden dürfen.
Nach wie vor muss leider festgestellt werden, dass Sperrmüll und sonstiger Abfall und Unrat dort entsorgt werden. In letzter Zeit werden die Containerplätze immer öfter als Müllsammelplätze missbraucht.
Diese Art der Müllentsorgung ist selbstverständlich nicht erlaubt und stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß des Kreislaufwirtschaftsgesetzes i. V. m. dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz dar. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Für die ordnungsgemäße Müllentsorgung stehen Container, Restmülltonnen, Papiertonnen, gelbe Säcke, etc. zur Verfügung, die regelmäßig geleert bzw. abgeholt werden.
Auch kann zweimal im Jahr Sperrmüll angemeldet werden, der kostenlos abgeholt wird.
Wer seinen Müll nicht ordnungsgemäß entsorgt, schadet nicht nur unserer Umwelt, sondern letztendlich auch sich selbst, da die Entsorgungskosten durch die Allgemeinheit getragen werden müssen.
Auf den Artikel im Odenwälder Echo vom 07.06.2025 wird hingewiesen, in dem die aktuelle Situation der Illegalen Müllablagerungen in Bezug auf die Belastung der Altkleidercontainer im Odenwaldkreis beschrieben wird. Demzufolge besteht die Gefahr, dass die Container des Deutschen Roten Kreuzes abgebaut werden müssen.
Wer illegale Müllbeseitigungen beobachtet oder Hinweise speziell hierzu geben kann, wird gebeten, sich beim Ordnungsamt der Gemeinde Brensbach, gerne auch anonym, zu melden.