Titel Logo
Brensbacher Nachrichten
Ausgabe 29/2022
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Glas- und Kleidercontainer kein Müllsammelplatz

Aus aktuellem Anlass müssen wir leider wiederholt ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Glas- und Kleidercontainer in der Gemeinde Brensbach ausschließlich für die zweckmäßige Entsorgung genutzt werden dürfen.

Nach wie vor muss leider festgestellt werden, dass Sperrmüll und sonstiger Abfall und Unrat dort entsorgt werden. In letzter Zeit werden die Containerplätze immer öfter als Müllsammelplätze missbraucht.

Diese Art der Müllentsorgung ist selbstverständlich nicht erlaubt und stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß des Kreislaufwirtschaftsgesetzes i. V. m. dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz dar. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Für die ordnungsgemäße Müllentsorgung stehen Container, Restmülltonnen, Papiertonnen, gelbe Säcke, etc. zur Verfügung, die regelmäßig geleert bzw. abgeholt werden.

Für die Altreifenentsorgung steht die Fa. RESO GmbH –Reifenhandel- zur Verfügung.

Auch kann zweimal im Jahr Sperrmüll angemeldet werden, der kostenlos abgeholt wird.

Gerade vor den Altglascontainern liegen über das normale Maß hinaus Glassplitter, die für Mensch und Tier gefährlich werden können. Auch für die den Wendehammer nutzenden Fahrzeuge bzw. die Autoreifen sind diese Glassplitter fatal.

Wer seinen Müll nicht ordnungsgemäß entsorgt, schadet nicht nur unserer Umwelt, sondern letztendlich auch sich selbst, da die Entsorgungskosten durch die Allgemeinheit getragen werden müssen.

Wer illegale Müllbeseitigungen beobachtet oder Hinweise speziell hierzu geben kann, wird gebeten, sich beim Ordnungsamt der Gemeinde Brensbach, gerne auch anonym, zu melden.

Ordnungsamt