Aufgrund der §§ 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. S 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung in Brensbach am 13.07.2023 folgende
Satzung zur 1. Änderung der ENTSCHÄDIGUNGSSATZUNG der Gemeinde Brensbach beschlossen:
Artikel 1
Es wird folgender § 3 (5) eingefügt:
§ 3 (5)
| a) | Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Brensbach erhalten bei Erreichung der 40h plus Teilnahme an Einsätzen pro Person 75,- €/Jahr |
| b) | Atemschutzträger der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Brensbach, die alle Tauglichkeiten erfüllt haben, erhalten pro Person 75,- €/Jahr |
Artikel 2
Die Änderung nach Artikel 1 tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausfertigungsvermerk
„Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.