Bei der Erstellung der Grundbesitzabgabenbescheide wurde für die Vorauszahlung 2024 (Frischwasser) der Gebührensatz aus 2022 (2,13 €) beim elektronischen Rechnungslauf hinterlegt. Richtig gewesen wäre jedoch der Satz aus 2023 (2,55 €).
In den nächsten Tagen werden wir daher entsprechend geänderte Grundbesitzabgabenbescheide mit der Nachforderung der Differenz versenden.