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Brensbacher Nachrichten
Ausgabe 30/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift zur Sitzung der Gemeindevertretung vom 22. Mai 2025

Nachdem keine Einwendungen zum Protokoll der Gemeindevertretung vom 20. März 2025 eingegangen sind, erfolgt nachstehend die Veröffentlichung dieser Niederschrift. Auf die namentliche Nennung der anwesenden Sitzungsteilnehmer:innen wird aus datenschutzrechtlichen Gründen verzichtet.

(Die aufgeführten Abstimmungsergebnisse x/x/x bedeuten: Dafür/Dagegen/Enthaltung)

TAGESORDNUNG:

528.

Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung,

529.

Berichte der Ausschussvorsitzenden, Kommissionen, Zweckverbände und Beiräte,

530.

Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Brensbach (HFA-5/2025)

531.

Beschlussfassung über die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Fortführung der Arbeitsgemeinschaft Gewässerschutz und Landwirtschaft (AGGL) (HFA-6/2025)

532.

1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge [ WStrBS ] vom 17.07.2020 (HFA-7/2025)

533.

2. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans „An der Hornsmühle“ in Brensbach hier: a) Kenntnisnahme des Ergebnisses der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit (i.V.m.) § 3 Abs. 2 BauGB b) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 13a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB c) Beschlussfassung der 2. Vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplans „An der Hornsmühle“ als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB (ABUL-1/2025)

534.

Bürgermeisterwahl 2026 – Zusammenlegung mit der Kommunalwahl sowie Festlegung des Wahltermins und Stichwahltermins (GVE-5/2025)

535.

Mitteilungen des Gemeindevorstands,

536.

Verschiedenes

528. Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung,

Herr Dr. Bauer gibt bekannt, dass die ehemalige Vorsitzende der Gemeindevertretung, Frau Andrea Urban, auf ihr Mandat als Gemeindevertreterin unwiderruflich verzichtet. Der nächste noch nicht berufene Bewerber der CDU hat die Möglichkeit, auf den freien Platz nachzurücken.

529. Berichte der Ausschussvorsitzenden, Kommissionen, Zweckverbände und Beiräte,

Herr Knörnschild berichtet aus dem Haupt- und Finanzausschuss. Mit Schreiben der Kommunalaufsicht vom 10.04.2025 wird die Genehmigung des Haushalts 2025 bis zur Vorlage des Jahresabschlusses 2023 zurückgestellt. Mit der Erstellung des Jahresabschlusses 2023 ist bis Mitte Juni 2025 zu rechnen. Nachrichtenblatt zur 47. Sitzung der Gemeindevertretung 2 von 4 Frau Jutta Schneider berichtet aus der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Umwelt und Landwirtschaft. In der letzten Sitzung wurde über die Bebauungsplanänderung „An der Hornsmühle“ beraten, die auch Tagesordnungspunkt dieser Sitzung ist. Frau Marquart berichtet aus dem Sport-, Kultur- und Sozialausschuss. In der letzten Sitzung wurde die Konzeption der Kitas von Frau Köhler und den Kita-Leiterinnen vorgestellt. Das Konzept kann im Ratsinformationssystem nachgelesen werden. Frau Marquart bedankt sich ausdrücklich bei Frau Köhler und den Kita-Leitungen für die gute Arbeit. Der Vorsitzende Herr Dr. Bauer berichtet aus dem Zweckverband „Interkommunaler Gewerbepark Gersprenztal“. Bürgermeister Herr Müller ergänzt, dass die Rahmenvereinbarung mit der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG) notariell geschlossen wurde. Die archäologische Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen. Es wurden bereits Funde dokumentiert, es sind aber noch ergänzende Bohrungen nötig. Wenn die Ergebnisse der weiteren Bohrungen negativ sind, steht dem weiteren Verfahren nichts mehr im Wege.

530. Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Brensbach HFA-5/2025

Herr Knörnschild richtet seinen Dank an den Gemeindebrandinspektor Herrn Jens Godzik und die Feuerwehren für die Mitarbeit an der Gebührenkalkulation. Die letzte Neufassung der Feuerwehrgebührensatzung wurde im Jahr 2019 beschlossen. Jetzt wurde ein externer Dienstleister beauftragt, eine umfassende Grundlagenkalkulation der bei Erfüllung der Feuerwehraufgaben entstandenen Gebühren und Auslagen durchzuführen Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Gebührensatzung der Feuerwehren der Gemeinde Brensbach gemäß der vorliegenden Anlage. 17/0/0

531. Beschlussfassung über die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Fortführung der Arbeitsgemeinschaft Gewässerschutz und Landwirtschaft (AGGL) HFA-6/2025

Herr Knörnschild erläutert, dass die Gemeinde verpflichtet ist, die Mitgliedschaft bei der Arbeitsgemeinschaft Gewässerschutz und Landwirtschaft (AGGL) fortzuführen, ansonsten müssten die Aufgaben von der Gemeinde selbst übernommen werden. Nachdem der Zweckverband Gruppenwasserwerk Dieburg die Mitgliedschaft gekündigt hat, wird die Verwaltung der AGGL in Zukunft durch die Stadt Groß-Umstadt übernommen. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brensbach beschließt zur Fortführung der Arbeitsgemeinschaft Gewässerschutz und Landwirtschaft (AGGL) die Unterzeichnung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Groß-Umstadt zur gebietsübergreifenden, grundwasserschutzorientierten landwirtschaftlichen Beratung. 17/0/0

532. 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge [ WStrBS ] vom 17.07.2020 HFA-7/2025

Der Anhörungsausschuss des Odenwaldkreises hat die Gemeinde darüber informiert, dass gemäß einer Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Az.: 5 C 2869/19.N. vom 19.05.2022) in der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge eine textliche oder bildliche Ergänzung erfolgen muss, damit potentielle Beitragsschuldner mit Erlass der Satzung erkennen können, ob und wie weit sie als Beitragsschuldner betroffen sein könnten. In der gemeindlichen Satzung ist diese Definition bisher jedoch nicht vorhanden. Seitens des Fachbüros KC Becker wurde daher beigefügte Änderungssatzung ausgearbeitet und die dazugehörigen Pläne erstellt. Nachrichtenblatt zur 47. Sitzung der Gemeindevertretung 3 von 4 Durch die Änderungssatzung werden die jeweiligen Abrechnungsgebiet in Plänen genau definiert und sind damit Satzungsbestandteil. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge [ WStrBS ] vom 17.07.2020 17/0/0

533. 2. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans „An der Hornsmühle“ in Brensbach hier: a) Kenntnisnahme des Ergebnisses der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit (i.V.m.) § 3 Abs. 2 BauGB b) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 13a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB c) Beschlussfassung der 2. Vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplans „An der Hornsmühle“ als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB ABUL-1/2025 Zur 2. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans „An der Hornsmühle“ kamen keine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit. 57 Träger öffentlicher Belange wurden um Stellungnahme gebeten, davon sind 25 Antworten eingegangen, dabei wurden aber keine Einwendungen gegen den Zweck und Inhalt des Bebauungsplans vorgebracht. Beschluss: a) Die Gemeindevertretung nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen zum vorliegenden Bebauungsplan eingegangen sind. 17/0/0 b) Die im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum vorliegenden Bebauungsplan wurden entsprechend den Vorschlägen der folgenden Auflistung, welche Bestandteil dieser Beschlussfassung ist, fachlich beurteilt, beraten und behandelt. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Behörden und Träger öffentlicher Belange, welche Einwendungen zum Inhalt der Bebauungsplanänderung vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten. 17/0/0 c) Die Gemeindevertretung beschließt die 2. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans „An der Hornsmühle“, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen, sowie der Begründung, hiermit als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB. Grundlage dieses Beschlusses ist der Planstand von September 2024 unter Berücksichtigung der Änderungen, die sich aus der erfolgten Behandlung der Stellungnahmen unter b) ergeben. Die Begründung wird gebilligt. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die 2. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans „An der Hornsmühle“ durch die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft treten zu lassen. 17/0/0

534. Bürgermeisterwahl 2026 – Zusammenlegung mit der Kommunalwahl sowie Festlegung des Wahltermins und Stichwahltermins GVE-5/2025

Herr Dr. Volz berichtet, dass sich die CDU-Fraktion auf eine Zusammenlegung der Termine geeinigt hat, lt. Herr Deininger (UWG) möchte seine Fraktion getrennte Wahltermine, die SPD hat sich lt. dem Fraktionsvorsitzenden Herrn Senker für eine gemeinsame Wahl ausgesprochen.. Nachrichtenblatt zur 47. Sitzung der Gemeindevertretung 4 von 4 Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: a) Aus Zweckmäßigkeits- und Kostengründen wird die Bürgermeisterwahl mit der Kommunalwahl zusammengelegt. 12/5/0 b) Als Wahltag für die Bürgermeisterwahl wird der 15. März 2026 und für eine mögliche Stichwahl der 29. März 2026 bestimmt. 12/5/0 Nach der Abstimmung stellt der Vorsitzende Dr. Bauer fest, dass aufgrund der Mehrheit dem Beschluss stattgegeben wurde bzw. der Beschluss angenommen wird. Hr. Dr. Volz wendet ein, dass aufgrund der Beschlussvorlage die Mehrheit der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich sei. Der Vorsitzende Herr Dr. Bauer wird durch die Verwaltung prüfen lassen, ob die Abstimmung gültig ist.

535. Mitteilungen des Gemeindevorstands,

Bürgermeister Herr Rainer Müller liest die Mitteilungen aus dem Gemeindevorstand vor, die Bestandteil des Protokolls sind. Außerdem unterrichtet Bürgermeister Herr Müller das Gremium von einem Schreiben der Gemeinde Reichelsheim, in dem sie um Kostenbeteiligung für eine Drehleiter für die örtliche Feuerwehr bittet. Es würde sich um einen Beitrag von 13,02 % der Kosten (156.184,96 €) handeln. Da aber keine Verpflichtung zu einer finanziellen Beteiligung besteht, wurde die Anfrage der Gemeinde Reichelsheim abgelehnt. Zum Fragenkatalog der UWG zum Hochwasserschutz erläutert Bürgermeister Herr Müller die bisherigen Ergebnisse und schlägt vor, das Weitere im Ausschuss für Bauen, Umwelt und Landwirtschat ausführlich zu beraten.

536. Verschiedenes

Der Vorsitzende Herr Dr. Bauer bedankt sich noch ausdrücklich bei Frau Urban für Ihre Leistungen für die Gemeinde.

Herr. Dr. Bauer schließt die Sitzung um 20:00 Uhr.