Da uns immer wieder Auffälligkeiten im Parkverhalten gemeldet werden, wie z.B. Gehweg ist wegen parkenden Fahrzeugen nicht mehr nutzbar etc., weisen wir zur allgemeinen Information auf folgende Punkte hin:
| • | Gesetzlich normiert ist das Parken und Halten in § 12 der Straßenverkehrsordnung. |
| • | Diese Regelungen gelten für sämtliche Straßen, auch für einen Wendehammer am Ende einer Sackgasse. |
| • | Parken unterscheidet sich vom Halten darin, dass parken länger dauert. Wird das Auto länger als drei Minuten abgestellt, so parkt man. |
| • | U.a. darf vor Grundstücksein- und -ausfahrten, vor Garagenzufahrten und auf Bordsteinabsenkungen und Pollern nicht geparkt werden. Eine Ausnahme gilt hier nur für Anlieger des jeweiligen Grundstückes. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob es sich um einen Wendehammer oder eine öffentliche Verkehrsfläche handelt. Und auch nur dann, wenn dadurch keine Behinderungen für die übrigen Verkehrsteilnehmer und z.B. die Müllabfuhr entstehen und Rettungswege nicht versperrt werden. |
| • | Es ist zu beachten, dass sich Parken im Wendehammer nicht vom Parken außerhalb des Wendehammers unterscheidet. |
| • | Wenn Parkregeln aufgrund der örtlichen Verhältnisse nicht offensichtlich sind, sind sie immer in Form von Verbotsschildern und/oder Schildern, die die Uhrzeiten eingrenzen, ausgewiesen. |
| • | Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als 2 Wochen geparkt werden. Bevorzugt sollten Anhänger nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. |
Um den fließenden Verkehr nicht zu behindern und die Straßen von parkenden Autos zu entlasten, wird abschließend darauf hingewiesen, dass die Stellplätze/Garagen/Höfe auf den eigenen Grundstücken vorrangig genutzt werden sollen.
Eine Zweckentfremdung der Stellplätze/Garagen z.B. als zusätzlicher Abstellraum etc. ist nicht zulässig. Eine Zuwiderhandlung kann eine bauaufsichtliche Anordnung zur Folge haben.
Grundsätzlich gilt, dass man unter Rücksichtnahme untereinander sein Parkverhalten so gestalten sollte, dass dadurch niemand behindert oder sich in irgendeiner Weise genötigt fühlen muss.
Wir bitten um Beachtung.