Nachdem keine Einwendungen zum Protokoll der Gemeindevertretung vom 28. Mai 2026 eingegangen sind, erfolgt nachstehend die Veröffentlichung dieser Niederschrift. Auf die namentliche Nennung der anwesenden Sitzungsteilnehmer:innen wird aus datenschutzrechtlichen Gründen verzichtet.
(Die aufgeführten Abstimmungsergebnisse x/x/x bedeuten: Dafür/Dagegen/Enthaltung)
Tagesordnung:
| 14. | Begrüßung durch den Vorsitzenden der Gemeindevertretung |
| 15. | Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung |
| 16. | Berichte der Ausschussvorsitzenden, Kommissionen, Zweckverbände und Beiräte |
| 17. | Bebauungsplan „Interkommunaler Gewerbepark Gersprenztal“ mit teilbereichsbezogener Änderung und Anpassung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans:Anerkennung und Beschlussfassung der vorgelegten Bauleitplanungen jeweils als Entwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB |
| (ABUL-1/2026) |
| 18. | Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB „Stierbacher Grund“:Abwägung und Beschluss der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss |
| (ABUL-2/2026) |
| 19. | Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2024a) die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 100 HGOb) die überplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 100 HGOc) die Jahresrechnung 2024 gemäß § 114 (1) HGOd) die Entlastung des Gemeindevorstandes gemäß § 114 (1) HGO |
| (HFA-5/2026) |
| 20. | Entscheidung über Ausbauvariante der Wohnung im Feuerwehrhaus Nieder-Kainsbach |
| (HFA-10/2026) |
| 21. | TV1908 Wersau e.V. - Neubau eines Gymnastik- und Mehrzweckraums in Containerbauweise |
| (HFA-11/2026) |
| 22. | Ersatzbeschaffung für das Tanklöschfahrzeug der Feuerwehr Brensbach OT Nieder-Kainsbach |
| (HFA-1/2026) |
| 23. | Beratung und Beschlussempfehlung zum Haushaltsplan mit Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 |
| (HFA-9/2026) |
| 24. | Mitteilungen des Gemeindevorstands |
| 25. | Verschiedenes |
Sitzungsverlauf
| 14. | Begrüßung durch den Vorsitzenden der Gemeindevertretung |
| 15. | Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
Herr Strubel informiert, dass seitens der Verwaltung der Vorschlag unterbreitet wurde, den Haushaltsplan 2026, soweit lediglich die in den vorangegangenen HFA-Sitzungen empfohlenen beiden Änderungen im investiven Bereich beschlossen werden, in der heutigen Sitzung final zu behandeln, da die vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlenen Änderungen lediglich Auswirkungen auf die Summe der Kreditaufnahme (Minderung um 170.000,- €) haben.
Gemeindevertretervorsteher Herr Strubel hält hierzu eine Änderung des Tagesordnungspunktes erforderlich, die eine 2/3 Mehrheit bedarf.
Für die CDU Fraktion bittet Herr Dr. Volz um eine Unterbrechung der Sitzung.
Nach Wiederaufnahme der Sitzung wird über die Änderung des Tagesordnungspunktes wie folgt abgestimmt:
10/6/6
Es erfolgt somit in der heutigen Sitzung keine finale Behandlung des Haushaltsplans 2026.
Gemeindevertretervorsteher Herr Strubel informiert die Anwesenden über einen redaktionellen Fehler im vergangenen Protokoll vom 16.04.2026 der Gemeindevertretersitzung. Im Protokoll wurde auf Seite 9 Herr Richard Ehrhard versehentlich als CDU Beigeordneter gelistet, allerdings ist er der UWG ansässig. Dies wird handschriftlich im Protokoll geändert.
16. Berichte der Ausschussvorsitzenden, Kommissionen, Zweckverbände und Beiräte
Zu den kommenden TOP´s wird Herr Schacher aus dem HFA berichten. Für den ABUL berichtet Frau Völker, dass zu den Tagesordnungspunkten 17. und 18. einstimmig beschlossen worden ist. Frau Marquardt berichtet aus dem SKS, dass der Vorsitz, die Stellvertretung und eine Schriftführung gewählt worden ist.
17. Bebauungsplan „Interkommunaler Gewerbepark Gersprenztal“ mit teilbereichsbezogener Änderung und Anpassung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans:
Anerkennung und Beschlussfassung der vorgelegten Bauleitplanungen jeweils als Entwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
ABUL-1/2026
Herr Strubel erläutert zu Beginn dieser Tagesordnung rechtliche Zuständigkeiten und Gesetze. Hierzu wird dem Protokoll aus dem Staatsanzeiger für das Land Hessen vom 23.12.2019 eine Erläuterung zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) in städtebaulichen Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) beigefügt.
Beschluss:
Die vorgelegten Bauleitplanungen zur o.g. teilbereichsbezogenen Änderung des Flächennutzungsplans sowie zur Aufstellung des Bebauungsplans „Interkommunaler Gewerbepark Gersprenztal“ werden hiermit, jeweils einzeln, als Entwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB anerkannt und beschlossen. Die Begründung wird gebilligt. Die vorgenannten förmlichen Beteiligungen sind alsdann auf dieser planerischen Grundlage durchzuführen.
Der vorläufige räumliche Geltungsbereich der Bauleitplanungen betrifft die Grundstücke in der Gemarkung Brensbach, Flur 6, innerhalb des jeweils in der als Anhang beigestellten Flurkarte durch eine strichlierte Umgrenzungslinie eingetragenen Umgriffs. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von rund 99.703 m², der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans umfasst rund 34.113 m².
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange i. S. d. § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme aufzufordern. Die dabei eingegangenen Stellungnahmen sind alsdann zur Abwägung und Beschlussfassung hierüber vorzulegen
Abstimmungsergebnis: 7/0/0
18. Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB „Stierbacher Grund“:
Abwägung und Beschluss der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
ABUL-2/2026
Beschluss:
Die Gemeindevertretung erlässt die Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) „Stierbacher Grund“ im Ortsteil Nieder-Kainsbach / Stierbach. Sie beschließt ferner über die Begründung.
Die Gemeindevertretung erlässt die Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) „Stierbacher Grund“ im Ortsteil Nieder-Kainsbach / Stierbach. Sie beschließt ferner über die Begründung.
19. Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2024
a) die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 100 HGO
b) die überplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 100 HGO
c) die Jahresrechnung 2024 gemäß § 114 (1) HGO
d) die Entlastung des Gemeindevorstandes gemäß § 114 (1) HGO
HFA-5/2026
Herr Schacher teilt mit, dass der HFA die jeweiligen Punkte zur Abstimmung empfiehlt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt über den Jahresabschluss 2024
| a.) | die überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 3.795,09 € gemäß § 100 HGO 22/0/0 |
| b.) | die überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 216.589,61 € gemäß § 100 HGO 22/0/0 |
| c.) | die Jahresrechnung 2024 gemäß § 114 (1) HGO 22/0/0 |
| d.) | die Entlastung des Gemeindevorstands gemäß § 114 (1) |
HGO 22/0/0
20. Entscheidung über Ausbauvariante der Wohnung im Feuerwehrhaus Nieder-Kainsbach
HFA-10/2026
Herr Schacher berichtet aus dem Ausschuss, dass der Gemeindevertretung empfohlen wird die im Haushaltsplan 2026 enthaltenen Mittel von 230.000,- € für die Sanierung der Wohnung im Feuerwehrhaus Nieder-Kainsbach abzuplanen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass die im Haushaltsplan 2026 enthaltenen Mittel von 230.000,- € für die Sanierung der Wohnung im Feuerwehrhaus Nieder-Kainsbach abgeplant werden.
22/0/0
21. TV1908 Wersau e.V. - Neubau eines Gymnastik- und Mehrzweckraums in Containerbauweise
HFA-11/2026
Herr Schacher erläutert, dass der HFA das Bauvorhaben, dem Investitionszuschuss über 60.000 € Brutto und Abschluss eines Pachtvertrages zustimmt. Einer beantragten Übernahme der Kosten für Wasser, Abwasser, Strom und Reinigung soll nicht zugestimmt werden.
Herr Bürgermeister Müller teilt zudem mit, dass eine Baugenehmigung der Verwaltung vorliegt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, dem Verein TV 08 Wersau e.V. einen Investitionszuschuss von 60.000,- € zu dem geplanten Neubau eines Gymnastik- und Mehrzweckraums in Containerbauweise zu gewähren, sowie dem Abschluss eines Pachtvertrags auf 30 Jahre und einem Euro Jahrespacht für das gemeindliche Baugrundstück zuzustimmen. Einer beantragten Übernahme der Kosten für Wasser, Abwasser, Strom und Reinigung wird nicht zugestimmt. 22/0/0
22. Ersatzbeschaffung für das Tanklöschfahrzeug der Feuerwehr Brensbach OT Nieder-Kainsbach
HFA-1/2026
Aus dem HFA berichtet Herr Schacher, dass die Freigabe empfohlen wird.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt,
| • | Die Freigabe zur Fortführung der Planung und Beschaffung eines StLF20-V für die Feuerwehr Brensbach Nieder-Kainsbach |
| • | Die Einplanung der geschätzten Kosten für das Fahrzeug StLF20 in Höhe von 720.000€ in den Haushaltsplan 2029 mit Verpflichtungsermächtigung der Vergabe für den Haushalt 2027. |
| • | Die Freigabe zur Beantragung der Landesförderung für ein StLF20-V |
| • | Die Beschaffung soll spätestens im 3. Quartal 2027 erfolgen, um etwaige Mehrkosten durch die neue Abgasnorm zu vermeiden. |
| • | Es soll angestrebt werden, das Beschaffungsprojekt auf die ersten Plätze der Prioritätenliste des Odenwaldkreis zu platzieren. |
20/0/2
23. Beratung und Beschlussempfehlung zum Haushaltsplan mit Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026
HFA-9/2026
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung erläutert zunächst die abzustimmenden Punkte.
Herr Deininger berichtet aus der vergangenen Haupt- und Finanzsitzung. Hier wurden 3 Anträge von 4 durch die UWG zurückgezogen, es soll nur über den Antrag vom 23.02.26 der Reduzierung der Grundsteuer B von 780 Punkte auf 680 Punkte entschieden werden.
Zum CDU-Antrag für die Ortsbeiräte in den Ortsteilen der Gemeinde Brensbach eigene Verfügungsmittel einzuräumen berichtet Herr Schacher aus dem Haupt- und Finanzausschuss. Hier wurde empfohlen eine Stellungnahme der Ortsbeiräte einzuholen und den Antrag auf die Haushaltsberatungen 2027 zu verschieben. Die beiden anderen Anträge wurden im HFA zurückgezogen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt über den Antrag der UWG die Grundsteuer B von 780 auf 680 Prozentpunkte wie folgt ab:
6/10/6
Die Gemeindevertretung beschließt zu dem Antrag der CDU auf Verfügungsmittel der Ortsbeiräte die Stellungnahme der Ortsbeiräte einzuholen
20/1/1
24. Mitteilungen des Gemeindevorstands
Herr Bürgermeister Müller verliest die Mitteilungen des Gemeindevorstands und berichtet ausführlich über die anstehenden Bauprojekte in der Gemeinde Brensbach und Ortsteilen.
25. Verschiedenes
Es gibt keine Wortmeldungen.