Am 25.11.2021 wurde durch Beschluss der Gemeindevertretung Brensbach die Satzung über die Kastrations-, Registrierungs- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen in der Gemeinde Brensbach –kurz: Katzenschutzverordnung- erlassen, die mit Veröffentlichung in den Brensbacher Nachrichten am 03.12.2021 rechtskräftig wurde.
Diese regelt zusammenfassend, dass alle Katzen, die Freigang genießen, kastriert und tätowiert bzw. durch einen implantierten Mikrochip registriert sein müssen.
Die Satzung wurde erlassen, weil zu beobachten ist, dass die Anzahl der „wildlebenden“ Katzen immer mehr ansteigt. Dies hat zur Folge, dass sich diese Katzen wiederum unkontrolliert vermehren. Damit einher geht dann, dass diese Katzen keiner medizinischen Versorgung unterliegen und teilweise elendig verenden müssen. Oft auch, weil aufgrund von Inzucht die Kitten schon mit gesundheitlichen Einschränkungen zur Welt kommen.
Um vor allem dem Tierwohl vollkommen gerecht werden zu können, ergeht hiermit nochmals der Appell an alle Katzenhalter, ihre Freigänger kastrieren und tätowieren und chippen zu lassen.
Eine Tätowierung oder das Implantieren eines Chips ist auch hilfreich, wenn die Katze vermisst wird und im besten Fall aufgefangen oder gar tot aufgefunden wird. Mittels einem Chiplesegerät kann so der Katzenhalter ermittelt werden.
Die Katzenschutzverordnung kann auf der Homepage der Gemeinde Brensbach unter https://www.brensbach.de/rathaus/ortsrecht/Hunde/Haustiere eingesehen werden.