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Brensbacher Nachrichten
Ausgabe 34/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Information direkt aus dem Rathaus

Bürgermeister Rainer Müller zum Thema:

Ortsgericht Wersau braucht ehrenamtliche Unterstützung

Liebe Bürgerinnen und Bürger von Wersau,

für das Ortsgericht in Wersau sind weiterhin mehrere freie ehrenamtliche Stellen als Ortsgerichtsschöffin oder Ortsgerichtsschöffe zu besetzen. Grund dafür ist, dass die Amtszeiten der derzeit aktiven Schöffinnen und Schöffen sowie auch der Ortsgerichtsvorsteherin nach vielen Jahren zu Ende gegangen sind. Die Zahl der Interessenten, die sich seit dem letzten Aufruf gemeldet haben, reicht leider nicht zur Besetzung des Ortsgerichts in Wersau aus. Deshalb wiederhole ich den dringenden Appell, dass sich Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Wersau bei mir melden, die sich für dieses Ehrenamt zur Verfügung stellen möchten.

Was machen denn eigentlich Ortsgerichte? Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz, die es bundesweit nur in Hessen gibt. In den Ortsgerichten wird kein Recht gesprochen, jedoch sind sie wichtige Anlaufstellen für alltägliche Anliegen der Bürger. Ortsgerichte leisten für Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden und Amtsgerichte wichtige Hilfestellungen. Das Ortsgericht in Wersau sucht fünf Ortsgerichtsschöffinnen oder Schöffen. Die Ortsgerichtsvorsteher und Schöffen sind ehrenamtlich tätig. Ihre Amtszeit beträgt in der Regel zehn Jahre. Wer das 65. Lebensjahr vollendet hat, kann verkürzt auf fünf Jahre in eine Amtszeit gehen. Die Ernennung erfolgt durch das Amtsgericht Michelstadt auf Vorschlag der Gemeindevertretung Brensbach. Als Schöffin oder Schöffe ist es notwendig, im jeweiligen Bezirk des Ortsgerichts zu wohnen, allgemeines Vertrauen zu genießen und unbescholten zu sein.

Die wichtigsten Aufgaben des Ortsgerichtes sind:

  • Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften;
  • Beglaubigung von Abschriften einer Urkunde oder Zeugnissen;
  • Begutachtung und Wertschätzung von Grundstücken und Gebäuden;
  • Erstattung von Sterbefallanzeigen an das zuständige Nachlassgericht;
  • Durchführung von Nachlasssicherungen;
  • Mitwirkung bei der Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie Interesse für dieses für die Bürgerschaft in Wersau so bedeutsame Ehrenamt zeigen würden. Sollte dies der Fall sein, stehe ich Ihnen auch gerne persönlich in einem direkten Gespräch für weitergehende Informationen zur Verfügung. Für Sie gibt es dafür die Möglichkeit mich über die Mailadresse ortsgericht@brensbach.de zu kontaktieren. Sollten Sie sich für eine Bewerbung entscheiden, nutzen Sie gerne auch dafür diese Mailadresse.

Ihr Bürgermeister
Rainer Müller