Datum: 11. August 2026
Ausrufung der Warnstufe 3: Verbindliche Einschränkungen bei der Trinkwasserversorgung aufgrund anhaltender Trockenheit
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die anhaltende Hitzeperiode und das Ausbleiben ergiebiger Niederschläge der vergangenen Wochen haben unsere Wasserversorgung an ihre Belastungsgrenzen gebracht.
Bereits am 14. Juli 2026 haben wir die Warnstufe 2 ausgerufen und Sie um eine freiwillige Reduzierung des Wasserverbrauchs gebeten. Für Ihre Unterstützung und die gezeigte Solidarität in den letzten Wochen danke ich Ihnen herzlich. Leider reichen diese freiwilligen Einsparungen angesichts der extremen, anhaltenden Trockenheit und der drastisch sinkenden Pegelstände nicht mehr aus. Die Sicherheit der Trink- und Löschwasserversorgung hat nun oberste Priorität.
Um einen kritischen Notstand im Leitungsnetz abzuwenden, sehen wir uns als Gemeinde gezwungen, ab sofort offiziell die Warnstufe 3 für unser gesamtes Gemeindegebiet auszurufen.
Damit treten mit sofortiger Wirkung folgende verbindliche Ge- und Verbote in Kraft:
• | Bewässerungsverbot: Das Sprengen und Gießen von Rasenflächen, Gärten, Sportanlagen und Grünflächen mit Trinkwasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz ist ab sofort komplett untersagt. |
• | Befüllungsverbot: Das Befüllen von privaten Pools, Zisternen, Teichen oder sonstigen Behältnissen mit Trinkwasser ist verboten. |
• | Reinigungsverbot: Das Waschen von Fahrzeugen zuhause sowie das Abspritzen von Hofflächen, Terrassen, Gehwegen oder Fassaden mit Trinkwasser ist untersagt. |
• | Entnahmeverbot aus Oberflächengewässern: Aufgrund der kritischen Niedrigwasserstände ist auch die Wasserentnahme (mittels Pumpen oder Schöpfgeräten) aus Bächen, Flüssen und Gräben im Gemeindegebiet strikt verboten. |
Die Nutzung von Trinkwasser ist ab sofort ausschließlich auf den lebensnotwendigen Bedarf (Trinken, Kochen, Körperpflege, Wäsche und Toilettenspülung) zu beschränken. Die Einhaltung dieser behördlichen Anordnung wird durch das Ordnungsamt kontrolliert. Zuwiderhandlungen können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.
Diese Maßnahmen sind hart, aber unverzichtbar, um den Wasserdruck im Netz stabil zu halten und die Versorgung von Haushalten, Pflegeeinrichtungen und der Feuerwehr zu jedem Zeitpunkt zu garantieren. Sobald sich die Entspannung der Wetterlage auf unsere Wasserspeicher auswirkt, werden wir die Einschränkungen umgehend lockern.
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis, Ihre Mithilfe und Ihr verantwortungsvolles Handeln in dieser ernsten Situation.