Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU) hat am 04.08.2026 für das gesamte Land Hessen die Waldbrandalarmstufe A und damit die zweithöchste Waldbrandalarmstufe ausgerufen.
Aufgrund der aktuell erhöhten Waldbrandgefahr werden daher sämtliche Grillhütten und Grillplätze, die sich im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Metern zum Waldrand befinden, mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres geschlossen bzw. gesperrt.
Aufgrund der erhöhten Waldbrandgefahr werden auch weiterhin, bis auf Weiteres, keine Feueranmeldungen in Bezug auf das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen genehmigt.
Über Grillfeuer in entsprechend geeigneten Vorrichtungen wird im Einzelfall gesondert entschieden.
Weiterhin werden alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher um erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit gebeten.
Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet.
Waldbrandgefahr geht auch durch entlang von Straßen achtlos aus dem Fenster geworfenen Zigarettenkippen aus.
Alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher werden zudem gebeten, die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Pkws dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden.
Die Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen.
Mit dem Ausrufen der zweithöchsten Alarmstufe wird unter anderem sichergestellt, dass die besonders gefährdeten Waldbereiche verstärkt überwacht werden.