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Brensbacher Nachrichten
Ausgabe 35/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Parkraum schaffen – Garagen nutzen

Immer wieder erreichen uns Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die sich über das Parkverhalten ihrer Mitbürger beschweren. So werden die Fahrzeuge oft so ungünstig abgestellt, dass Einfahrten, oder diesen gegenüber, blockiert werden oder ein ungehindertes Passieren der Straße nicht mehr möglich ist.

Dies liegt nicht selten daran, dass die Garagen mit Utensilien und sonstigen Gegenständen zweckentfremdet werden, so dass kein Fahrzeug mehr Platz hat. Dieses wird automatisch an der Straße geparkt, was wiederum zu Problemen des fließenden Verkehrs führt.

Leider zeigt dies nur allzu oft die gängige Praxis in der Gemeinde Brensbach.

Natürlich stellt eine Garage eine attraktive Abstellfläche für Gegenstände jeglicher Art dar, aber wir weisen darauf hin, dass die Fahrzeuge in Garagen, Höfen oder auf Stellplätzen vorrangig abgestellt werden müssen.

Neben dem Verbot der Zweckentfremdung sagt die Hessischen Bauordnung, u.a. im § 2 Abs. 11, auch aus, dass das Parken in Garagen oder auf Stellplätzen zwingend für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs erforderlich ist.

Alle Bürgerinnen und Bürger können maßgeblich dazu beitragen, dass es in der Gemeinde Brensbach zu weniger Problemen des fließenden Verkehrs, Problemen bei der Ein- und Ausfahrt des Grundstückes und somit zu Streitigkeiten oder gar Unfälle kommt.

Deshalb unser Appell an Sie: parken Sie Ihr Fahrzeug in Ihrer Garage, auf einem dafür vorgesehenen Stellplatz oder Grundstücksfläche, denn eine Zuwiderhandlung kann eine ordnungs- bzw. bauaufsichtsrechtliche Anordnung, die mit einem Bußgeld belegt werden kann, zur Folge haben.

Ordnungsamt der Gemeinde Brensbach