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Brensbacher Nachrichten
Ausgabe 36/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Landtagswahl am 08.Oktober 2023 Wahlschein (Briefwahl) beantragen per Internet

Anlässlich der Landtagswahl am 08.10.2023 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.

Mit dem nachfolgenden QR-Code gelangen Sie direkt zu der Wahlscheinbeantragung.

Sie müssen im Wählerverzeichnis der Gemeinde Brensbach eingetragen sein. Darüber hinaus werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Gemeinde Brensbach.

Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

Die Wahlscheinbeantragung per Internet ist vom 28.08.2023 bis zum 04.10.2023 möglich.

Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt der Gemeinde Brensbach, Frau Petry, Tel. 06161/80916, gerne zur Verfügung.

Petry, Gemeindewahlleiterin