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Brensbacher Nachrichten
Ausgabe 37/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Müllablagerung und Hundekot auf Sport- und Spielplätzen

Immer wieder gehen bei der Gemeinde Beschwerden darüber ein, dass Besucher von Sport- und Spielplätzen oder sonstigen für die Allgemeinheit zugänglichen öffentlichen Bereiche, ihren Müll dort zurücklassen.

So auch vor kurzem in Wersau auf dem Sportplatz. Hier wurden im Bereich des Bouleplatzes u.a. zerschlagene Flaschen und Vasen aufgefunden, die Bänke und Tische wurden mit Lehm verschmiert und Zigarettenkippen verstreut hinterlassen.

Der Mülleimer war überfüllt und noch dazu wurden Hundekotbeutel achtlos hingeworfen.

Die Nutzung von öffentlichen Anlagen wie Sport- und Spielplätze ist ein Angebot an die Allgemeinheit und kann und darf dementsprechend auch genutzt werden.

Gerade aus diesem Grunde müssen solche Anlagen gepflegt werden und jeder der dort Müll verursacht hat diesen ordnungsgemäß zu entsorgen. Sollte der Mülleimer bereits voll sein, so ist der Müll mitzunehmen und nicht daneben zu stellen.

Durch Wind oder auch Tiere, die sich an dem Müll zu schaffen machen, wird dieser überall verstreut.

Außerdem ist diese Art der Müllentsorgung selbstverständlich nicht erlaubt und stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß des Kreislaufwirtschaftsgesetzes i. V. m. dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz dar. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Für die ordnungsgemäße Müllentsorgung stehen Restmülltonnen, Papiertonne, gelbe Säcke, etc. zur Verfügung, die regelmäßig geleert bzw. abgeholt werden.

Wer seinen Müll nicht ordnungsgemäß entsorgt schadet nicht nur unserer Umwelt, sondern letztendlich auch sich selbst, da die Entsorgungskosten durch die Allgemeinheit getragen werden müssen.

Wer illegale Müllbeseitigungen beobachtet oder Hinweise speziell hierzu geben kann wird gebeten, sich beim Ordnungsamt der Gemeinde Brensbach zu melden.

Ordnungsamt der
Gemeinde Brensbach