Aus gegebenem Anlass weist die Gemeinde Brensbach darauf hin, dass das Parken am Straßenrand nur dann geduldet wird, wenn dadurch weder Spaziergänger, Kinderwägen, Rollstuhlfahrer noch der fließende Verkehr behindert werden.
Bei einer kürzlich stattgefundenen Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr in Brensbach war das Einsatzfahrzeug stark durch beidseitig parkende PKW’s im Bereich der Darmstädter Straße behindert, so dass es nur unter Mithilfe eines Feuerwehrmannes, der richtungsweisend vor dem Fahrzeug herlief, diesen Bereich passieren und daher erst zeitverzögert zu der Einsatzstelle gelangen konnte.
Rettungsfahrzeuge müssen so schnell wie möglich zu ihrem Einsatzort gelangen können. Dies liegt wohl in jedermanns Interesse, denn beim nächsten Einsatz könnte man selbst betroffen sein!
Wir bitten um Beachtung!