Titel Logo
Brensbacher Nachrichten
Ausgabe 39/2022
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

​​​​​​​Nachrücken in die Gemeindevertretung Brensbach

Der Gemeindevertreter, Herr Klaus-Dieter Schmidt, Am Pfaffengraben 16, 64395 Brensbach hat unwiderruflich auf sein Mandat als Gemeindevertreter verzichtet.

Ich stelle daher gemäß § 33 Abs. 3 bzw. § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) fest, dass

  • Herr Klaus-Dieter Schmidt entsprechend seiner Verzichtserklärung aus der Gemeindevertretung Brensbach zum nächst möglichen Zeitpunkt ausscheidet und
  • Herr Roger Flath, Am Talweg 2, 64395 Brensbach –als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) mit den meisten Stimmen – in die Gemeindevertretung Brensbach nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte/r des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Feststellung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 5 Wahlberechtigte unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Brensbach, Ezyer Str. 5, 64395 Brensbach, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Brensbach, den 30.09.09.2022
Petry, Gemeindewahlleiterin