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Brensbacher Nachrichten
Ausgabe 39/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Brensbach; 2. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans „An der Hornsmühle“ in Brensbach

Geltungsbereich der 2. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplans „An der Hornsmühle“ in Brensbach (unmaßstäblich)

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der förmlichen öffentlichen Beteiligung an der Entwurfsplanung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brensbach hat in ihrer Sitzung am 11.09.2024 zur Schaffung der bauleitplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines bestehenden Getränkemarkts beschlossen, die 2. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans „An der Hornsmühle“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen.

Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Das Plangebiet liegt innerhalb des bestehenden Gewerbegebietes „An der Hornsmühle“ mit vorhandenen Einzelhandelseinrichtungen am nordwestlichen Ortsausgang von Brensbach, zwischen der Straße „An der Hornsmühle“ im Westen und der Bundesstraße 38 (B38) im Osten. Der Geltungsbereich der vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung umfasst folgende Grundstücke in der Gemarkung Brensbach: Flur 3, Flurstück Nr. 19/6 (teilweise) sowie Flur 6, Flurstücke Nr. 239/3 (teilweise) und Nr. 249/2 (teilweise). Der Geltungsbereich hat eine Gesamtgröße von ca. 1,15 ha.

Die Abgrenzungen des Geltungsbereichs ist in der beigefügten Plandarstellung durch gestrichelte Umrandung gekennzeichnet.

Gleichzeitig wird bekannt gemacht, dass 2. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans „An der Hornsmühle“ in Brensbach, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung, ebenfalls in der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Brensbach am 11.09.2024 als Entwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit (i.V.m.) § 3 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen wurde.

Es wird dazu bekannt gegeben, dass die Entwurfsplanung zur 2. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans „An der Hornsmühle“, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen (planungsrechtliche Festsetzungen nach § 9 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und bauordnungsrechtliche Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) nach § 91 Hessischer Bauordnung (HBO)) sowie der Begründung mit der in der Begründung genannten Anlage (Objektplanung – Freiflächenplan), in der Zeit

von Montag, den 14.10.2024 bis einschließlich Freitag, den 15.11.2024

auf der Internetseite der Gemeinde Brensbach (Link: https://www.brensbach.de/rathaus/bauleitplanung/) sowie in einer Cloud (Link: https://magentacloud.de/s/eEaZYszYxHJZFWB) im PDF zur Einsicht bereitgehalten. Auf die vorgenannte Internetseite der Gemeinde Brensbach wird auch im Zentralen Internetportal für Bauleitplanungen in Hessen (Link: https://bauleitplanung.hessen.de) verwiesen.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde Brensbach (https://www.brensbach.de/rathaus/bauleitplanung/) zur Einsicht bereitgehalten.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird die Entwurfsplanung zur 2. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplans während des oben genannten Zeitraumes im Rathaus der Gemeinde Brensbach, Ezyer Straße 5 in 64395 Brensbach, während der Öffnungszeiten des Rathauses zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt, um der Öffentlichkeit noch eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zu den vorgenannten Entwurfsunterlagen zur Verfügung zu stellen.

Die Einsichtnahme im Rathaus ist während der nachfolgenden Öffnungszeiten ohne vorherige Anmeldung oder außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Terminvereinbarung unter Tel. (06161)-809-25 möglich:

Die Öffnungszeiten des Rathauses sind:

Montag und Donnerstag:

geschlossen

Dienstag:

08:30 - 12:00 || 13:30 - 15:30 Uhr

Mittwoch:

08:30 - 12:00 || 13:30 - 17:30 Uhr

Freitag:

08:30 - 12:00 Uhr

Die Öffentlichkeit wird durch die Veröffentlichung im Internet und die parallele öffentliche Auslegung dieser Entwurfsplanung im Rathaus der Gemeinde Brensbach gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB förmlich an der Planung beteiligt.

Es wird gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB bekannt gemacht, dass die 2. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans „An der Hornsmühle“ in Brensbach im beschleunigten Verfahren und daher ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

Weiterhin wird gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB hiermit bekannt gemacht, dass sich die Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung bei den Mitarbeitern des Bauamtes der Gemeinde Brensbach über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann. Eine Äußerung der Öffentlichkeit zur Planung sollte innerhalb des oben genannten Zeitraumes elektronisch bei der Bauverwaltung der Gemeinde Brensbach (E-Mail-Adresse: vweigel@brensbach.de) erfolgen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich beim Gemeindevorstand der Gemeinde Brensbach, Ezyer Straße 5 in 64395 Brensbach oder im Rahmen einer Einsichtnahme zur Niederschrift abzugeben. Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB findet nicht statt.

Weiterhin wird gemäß § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und Abs. 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.

Die Gemeinde Brensbach hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4 b BauGB auf die Schweiger + Scholz Ingenieurpartnerschaft mbB in Bensheim übertragen. Das Ingenieurbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.

Brensbach, den 27.09.2024
Für den Gemeindevorstand der Gemeinde Brensbach
gez. Rainer Müller, Bürgermeister