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Brensbacher Nachrichten
Ausgabe 39/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Information direkt aus dem Rathaus

Bürgermeister Rainer Müller zum Thema:

Ortsgerichte suchen Schöffinnen und Schöffen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

für die Ortsgerichte in Wersau, Nieder-Kainsbach und in Brensbach sind mehrere freie ehrenamtliche Stellen als Ortsgerichtsschöffin oder Ortsgerichtsschöffe zu besetzen. Grund dafür ist, dass die Amtszeiten vieler Schöffinnen und Schöffen unserer drei Ortsgerichte nach vielen Jahren zu Ende gehen. Auch aus gesundheitlichen Gründen können sich einige Mitglieder der Ortsgerichte nicht mehr für eine weitere Amtszeit zur Verfügung stellen.

Was machen denn eigentlich Ortsgerichte? Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz, die es bundesweit nur in Hessen gibt. In den Ortsgerichten wird kein Recht gesprochen, jedoch sind sie wichtige Anlaufstellen für alltägliche Anliegen der Bürger. Ortsgerichte leisten für Bürgerinnen und Bürgern sowie Behörden und Amtsgerichte wichtige Hilfestellungen. Die Ortsgerichte in Wersau und Nieder-Kainsbach suchen jeweils fünf Ortsgerichtsschöffinnen oder Schöffen. In Brensbach ist eine Stelle vakant. Die Ortsgerichtsvorsteher und - Schöffen sind ehrenamtlich tätig, ihre Amtszeit beträgt in der Regel zehn Jahre. Wer das 65. Lebensjahr vollendet hat, kann verkürzt auf fünf Jahre in eine Amtszeit gehen. Die Ernennung erfolgt durch das Amtsgericht Michelstadt auf Vorschlag der Gemeindevertretung. Als Schöffin oder Schöffe ist es notwendig, im jeweiligen Bezirk des Ortsgerichts zu wohnen, allgemeines Vertrauen zu genießen und unbescholten zu sein. Informationen zu den jeweiligen Bezirken der Ortsgerichte finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Brensbach.

Die wichtigsten Aufgaben des Ortsgerichtes sind:

  • Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften;
  • Beglaubigung von Abschriften einer Urkunde oder Zeugnissen;
  • Die Begutachtung und Wertschätzung von Grundstücken und Gebäuden;
  • Erstattung von Sterbefallanzeigen an das zuständige Nachlassgericht;
  • Die Durchführung von Nachlasssicherungen;
  • Die Mitwirkung bei der Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie Interesse für dieses wichtige Ehrenamt zeigen würden. Sollte dies der Fall sein, stehe ich Ihnen auch gerne in einem direkten Gespräch für weitergehende Informationen zur Verfügung. Für Sie gibt es dafür die Möglichkeit mich über die Mailadresse ortsgericht@brensbach.de zu kontaktieren. Sollten Sie sich für eine Bewerbung entscheiden, nutzen Sie gerne auch dafür diese Mailadresse.

Ihr Bürgermeister
Rainer Müller