Aufgrund der §§ 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl. I 1992 S.534), sowie der §§ 1 bis 5 a und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (HessKAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.1998 (GVBl. I S. 562) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Brensbach in ihrer Sitzung am 11.09.2025 die folgende Satzung beschlossen:
Die Satzung über die Benutzung der gemeindeeigenen Grillanlagen in Brensbach und Wersau und über die Benutzungsgebühren der Gemeinde Brensbach vom 17.08.2001 wird aufgehoben.
Diese Aufhebungssatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.