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Brensbacher Nachrichten
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Fälligkeit von Steuern und Gebühren

Am 13. Februar 2023 und 15. Februar 2023 sind nachstehende Steuern und Gebühren fällig:

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Grundsteuer (1. Rate - Fälligkeit: 15.02.2023)

-

Wassergeld-Vorauszahlung, Kanalbenutzungsgebühren-

Vorauszahlung, Niederschlagswassergebühren, Müllabfuhrgebühren

(1. Rate - Fälligkeit: 15.02.2023)

-

Nachforderungen aus der Abrechnung Wassergeld und

Kanalbenutzungsgebühren 2023 (Fälligkeit: 13.02.2023)

Guthaben aus dieser Abrechnung können am Ratenbetrag zum 15.02.2023 abgezogen bzw. von der Gemeinde verrechnet werden.

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Gewerbesteuer-Vorauszahlung (1. Rate - Fälligkeit: 15.02.2023)

Die Zahlungstermine und die zu zahlenden Beträge sind aus den jeweils gültigen Bescheiden zu ersehen.

Steuerpflichtige, die noch nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden gebeten, vorstehenden Fälligkeitstermin zu beachten, um sich Mahngebühren und Säumniszuschläge, die bei Nichteinhalten der Zahlungstermine mit der Mahnung automatisch berechnet werden, zu ersparen.

Werden Steuern und Gebühren bis zum Ablauf des Fälligkeitstages nicht entrichtet, werden zum 01. des Folgemonats Mahngebühren erhoben; diese sind wie folgt gestaffelt:

bis zu

250,00 Euro

6,00 Euro

bis zu

500,00 Euro

11,00 Euro

bis zu

1.000,00 Euro

15,00 Euro

bis zu

5.000,00 Euro

25,00 Euro

bis zu

10.000,00 Euro

30,00 Euro

Weiter werden nach § 240 Abs. 1 der Abgabenordnung für jeden angefangenen Monat der Überschreitung ein Säumniszuschlag von 1 v.H. des rückständigen auf fünfzig Euro nach unten abgerundeten Betrages berechnet. Bei einer Säumnis bis zu 5 Tagen wird kein Säumniszuschlag erhoben.

W i c h t i g:

Bei Zahlung der vorstehend aufgeführten Steuern bitten wir darum, immer das Kassenzeichen der jeweiligen Steuerbescheide auf dem Überweisungsträger anzugeben, damit eine ordnungsgemäße Verbuchung durch die Gemeindekasse Brensbach gewährleistet ist bzw. vorgenommen werden kann.

Rainer Müller
Bürgermeister