Am 12. Februar 2024 und 15. Februar 2024 sind nachstehende Steuern und Gebühren fällig:
| - | Grundsteuer (1. Rate - Fälligkeit: 15.02.2024) |
| - | Wassergeld-Vorauszahlung, Kanalbenutzungsgebühren-Vorauszahlung, Niederschlagswassergebühren, Müllabfuhrgebühren (1. Rate - Fälligkeit: 15.02.2024) |
| - | Nachforderungen aus der Abrechnung Wassergeld und |
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| Kanalbenutzungsgebühren 2024 (Fälligkeit: 12.02.2024) |
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| Guthaben aus dieser Abrechnung können am Ratenbetrag zum 15.02.2024 abgezogen bzw. von der Gemeinde verrechnet werden. |
| - | Gewerbesteuer-Vorauszahlung (1. Rate - Fälligkeit: 15.02.2024) |
Die Zahlungstermine und die zu zahlenden Beträge sind aus den jeweils gültigen Bescheiden zu ersehen.
Steuerpflichtige, die noch nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen werden gebeten, vorstehenden Fälligkeitstermin zu beachten, um sich Mahngebühren und Säumniszuschläge, die bei Nichteinhalten der Zahlungstermine mit der Mahnung automatisch berechnet werden, zu ersparen.
Werden Steuern und Gebühren bis zum Ablauf des Fälligkeitstages nicht entrichtet, werden zum 01. des Folgemonats Mahngebühren erhoben; diese sind wie folgt gestaffelt:
bis zu 250,00 Euro — 6,00 Euro
bis zu 500,00 Euro — 11,00 Euro
bis zu 1.000,00 Euro — 15,00 Euro
bis zu 5.000,00 Euro — 25,00 Euro
bis zu 10.000,00 Euro — 30,00 Euro
Weiter werden nach § 240 Abs. 1 der Abgabenordnung für jeden angefangenen Monat der Überschreitung ein Säumniszuschlag von 1 v.H. des rückständigen auf fünfzig Euro nach unten abgerundeten Betrages berechnet. Bei einer Säumnis bis zu 5 Tagen wird kein Säumniszuschlag erhoben.
Wichtig:
Bei Zahlung der vorstehend aufgeführten Steuern bitten wir darum, immer das Kassenzeichen der jeweiligen Steuerbescheide auf dem Überweisungsträger anzugeben, damit eine ordnungsgemäße Verbuchung durch die Gemeindekasse Brensbach gewährleistet ist bzw. vorgenommen werden kann.