In Anknüpfung meiner Informationen in den Brensbacher Nachrichten am 20.12.2024, Ausgabe Nr. 51, über die verkürzten Fristen in Bezug auf die Briefwahl möchte ich nun noch auf folgendes hinweisen:
Die Wahlbenachrichtigungen werden allen Wahlberechtigten bis zum 02.02.2025 zugestellt. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungen ist wieder ein Formular für die Beantragung der Briefwahlunterlagen zu finden. Hier kann auch eine Vollmacht für die Beantragung oder Abholung der Briefwahlunterlagen erteilt werden.
Nach aktuellem Stand können aufgrund der verkürzten Fristen für die Wahlvorbereitung die Briefwahlunterlagen sehr wahrscheinlich erst ab dem 10.02.2025 verschickt werden.
Dies ist deshalb der Fall, weil die Stimmzettel von der beauftragten Druckerei voraussichtlich erst Ende der 6. KW an die Kommunen geliefert werden.
Auch eine Briefwahl vor Ort bei der Gemeindeverwaltung Brensbach ist demnach voraussichtlich erst ab dem 10.02.2025 möglich.
Zu beachten sind auch die etwaigen Postlaufzeiten für die Zustellung der Briefwahlunterlagen, insbesondere bei einem Versand ins Ausland.
Im Inland ist eine Postlaufzeit von drei Tagen ab Aufgabe zur Post zu berücksichtigen. Der Wahlbrief wäre demnach spätestens am Donnerstag, 20.02.2025, bei der Post aufzugeben, damit dieser spätestens am Wahltag dem auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Empfänger, der Gemeinde Brensbach –Wahlamt- zugeht.
Wenn Sie sicher sein möchten, dass Ihr Wahlbrief pünktlich bei der Gemeindeverwaltung ankommt, empfehlen wir diesen bei der Gemeinde Brensbach abzugeben (persönlich oder Briefkasten). Dies ist spätestens bis zum 23.02.2023, 18:00 Uhr möglich.
Ihre Stimme am 23.02.2025 zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr persönlich im Wahllokal abzugeben ist, wenn möglich, zu bevorzugen.