Folgende Bekanntmachung der Gemeinde Brensbach wird hiermit veröffentlicht:
Umlegung in der Gemeinde Brensbach,
Gemarkung Brensbach, Flur 11
Umlegungsgebiet „Am Kirschberg“
Gemäß § 71 Abs. 1 Baugesetzbuch wird bekanntgemacht, dass die dritte Änderung des Umlegungsplans am 13. Januar 2026 unanfechtbar geworden ist.
Der bisherige Rechtszustand wird mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung durch den im Umlegungsplan sowie der ersten und zweiten Änderung des Umlegungsplans vorgesehenen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke eingewiesen.
Die Gemeinde Brensbach ist Gläubigerin und Schuldnerin der im Umlegungsplan festgelegten Geldleistungen, die gemäß § 64 Abs. 2 Baugesetzbuch mit der Bekanntmachung fällig werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Gemeinde Brensbach, Ezyer Straße 5, 64395 Brensbach, schriftlich oder zur Niederschrift, Widerspruch erhoben werden.