hier: Bekanntmachung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit
In dem Verfahren für das o. a. Gebiet wird gemäß §§ 80 ff. nach dem Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 6) bekannt gemacht, dass der Beschluss über die Vereinfachte Umlegung vom 29.08.2023 am 10.10.2023 unanfechtbar geworden ist.
Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Beschluss vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücksteile eingewiesen.
Die Geldleistungen sind fällig.
Belehrung über den Rechtsbehelf
Gegen die Bekanntmachung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung beim Gemeindevorstand der Gemeinde Brensbach, Ezyer Straße 5, 64395 Brensbach, als Umlegungsstelle schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.