Es wurde wieder vermehrt beobachtet, dass Hunde, die ihre Besitzer weit hinter sich gelassen haben, in Feld, Wald und Flur umherstreunen und teilweise auch Wild aufscheuchen.
Auch außerhalb der Setz- und Brutzeit gilt die Regelung, dass Hunde im Wald auf den Waldwegen bleiben, sich im Wirkungsbereich ihres Besitzers befinden und jederzeit abrufbar sein müssen. Ist dies dem Besitzer nicht möglich, sind die Hunde an der Leine zu führen.
Wir erinnern noch einmal daran, dass die zur Ausübung des Jagdschutzes nach § 25 Abs. 1 Bundesjagdgesetz Berechtigten gemäß § 32 des Hessischen Jagdgesetzes befugt sind, Hunde, die Wild nachstellen, erschießen dürfen.
Wir bitten ausdrücklich um Beachtung.