Die Korrektur der o.g. Bekanntmachung bezieht sich auf die maßgebliche Einwohnerzahl, die gemäß § 148 Hessische Gemeindeordnung (HGO) für die Gemeindevertretungswahl 4.841 Einwohner (Stand 30.09.2024) beträgt.
Entsprechend des § 38 HGO sind demnach 23 GemeindevertreterInnen in Brensbach zu wählen.
Demzufolge müssen die Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einem/einer Abgeordneten oder einem Vertreter/einer Vertreterin in der Gemeindevertretung/Ortsbeirat der Gemeinde Brensbach oder im Hessischen Landtag oder auf Grund eines Wahlvorschlags aus dem Lande im Bundestag vertreten waren, von mindestens 46 Wahlberechtigten (zweimal so viele, wie VertreterInnen zu wählen sind) persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (§ 11 Abs. 4 KWG).