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Brensbacher Nachrichten
Ausgabe 42/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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KORREKTUR der Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Brensbach vom 19.09.2025 über die Einreichung von Wahlvorschlägen zur Kommunalwahl 2026

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahlen der Gemeindevertretung und der Ortsbeiräte in der Gemeinde Brensbach am 15. März 2026

Die Korrektur der o.g. Bekanntmachung bezieht sich auf die maßgebliche Einwohnerzahl, die gemäß § 148 Hessische Gemeindeordnung (HGO) für die Gemeindevertretungswahl 4.841 Einwohner (Stand 30.09.2024) beträgt.

Entsprechend des § 38 HGO sind demnach 23 GemeindevertreterInnen in Brensbach zu wählen.

Demzufolge müssen die Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einem/einer Abgeordneten oder einem Vertreter/einer Vertreterin in der Gemeindevertretung/Ortsbeirat der Gemeinde Brensbach oder im Hessischen Landtag oder auf Grund eines Wahlvorschlags aus dem Lande im Bundestag vertreten waren, von mindestens 46 Wahlberechtigten (zweimal so viele, wie VertreterInnen zu wählen sind) persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (§ 11 Abs. 4 KWG).

Brensbach, 17.10.2025
Die Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Brensbach
gez. Sandra Petry