Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Gemeinde Brensbach am 15. März 2026
Die Korrektur der o.g. Bekanntmachung bezieht sich auf die maßgebliche Einwohnerzahl, die gemäß § 148 Hessische Gemeindeordnung (HGO) für die Gemeindevertretungswahl 4.841 Einwohner (Stand 30.09.2024) beträgt.
Entsprechend des § 38 HGO sind demnach 23 GemeindevertreterInnen in Brensbach zu wählen.
Diese Zahl ist wiederum wichtig für Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einem Abgeordneten in der Gemeindevertretung der Gemeinde Brensbach oder im Hessischen Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Lande im Bundestag vertreten waren, sowie für EinzelbewerberInnen.
Diese Wahlvorschläge müssen nämlich von mindestens zweimal so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie die Gemeindevertretung von Gesetzes wegen Vertreter hat.
Es werden somit 46 Unterstützungsunterschriften benötigt.