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Brensbacher Nachrichten
Ausgabe 43/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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​​​​​​​Fälligkeit von Steuern und Gebühren

Am 15. November 2022 sind nachstehende Steuern und Gebühren fällig:

-

Grundsteuer

(4. Rate - Fälligkeit: 15.11.2022)

-

Wassergeld-Vorauszahlung,

Kanalbenutzungsgebühren-Vorauszahlung,

Niederschlagswassergebühren, Müllabfuhrgebühren

(4. Rate - Fälligkeit: 15.11.2022)

-

Gewerbesteuer-Vorauszahlung

(4. Rate - Fälligkeit: 15.11.2022)

Die Zahlungstermine und die zu zahlenden Beträge sind aus den jeweils gültigen Bescheiden zu ersehen.

Steuerpflichtige, die noch nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen werden gebeten, vorstehenden Fälligkeitstermin zu beachten, um sich Mahngebühren und Säumniszuschläge, die bei Nichteinhalten der Zahlungstermine mit der Mahnung automatisch berechnet werden, zu ersparen.

Werden Steuern und Gebühren bis zum Ablauf des Fälligkeitstages nicht entrichtet, werden zum 01. des Folgemonats Mahngebühren erhoben; diese sind wie folgt gestaffelt:

bis zu 250,00 Euro

6,00 Euro

bis zu 500,00 Euro

11,00 Euro

bis zu 1.000,00 Euro

15,00 Euro

bis zu 5.000,00 Euro

25,00 Euro

bis zu 10.000,00 Euro

30,00 Euro

Weiter werden nach § 240 Abs. 1 der Abgabenordnung für jeden angefangenen Monat der Überschreitung ein Säumniszuschlag von 1 v.H. des rückständigen auf fünfzig Euro nach unten abgerundeten Betrages berechnet. Bei einer Säumnis bis zu 5 Tagen wird kein Säumniszuschlag erhoben.

Wichtig:

Bei Zahlung der vorstehend aufgeführten Steuern bitten wir darum, immer das Kassenzeichen der jeweiligen Steuerbescheide auf dem Überweisungsträger anzugeben, damit eine ordnungsgemäße Verbuchung durch die Gemeindekasse Brensbach gewährleistet ist bzw. vorgenommen werden kann.

Rainer Müller
Bürgermeister