Titel Logo
Brensbacher Nachrichten
Ausgabe 43/2022
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Bebauungsplan „Auf der Beune, 5. Änderungsplan (in Textform)“ im Ortsteil Brensbach

Der Bebauungsplan „Auf der Beune, 5. Änderungsplan (in Textform)“ im Ortsteil Brensbach ist von der Gemeindevertretung am 20.10.2022 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) als Satzung beschlossen worden. Der Bebauungsplan kann mit der Begründung nach § 10 Abs. 4 BauGB in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Brensbach, im Ortsteil Brensbach, Ezyer Str. 5, Zimmer Nr. 6, während der Dienststunden eingesehen werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Brensbach, Flur 1, die Flurstücke Nr. 38/1, 38/2, 39/1 und 40/1 und kann dem nachfolgenden Katasterauszug entnommen werden.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 und 2a BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Brensbach unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

Hingewiesen wird:

a)

auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB, betreffend die Geltendmachung von Planungsentschädigungsansprüchen im Falle von Vermögensnachteilen nach den §§ 39 - 42 BauGB, sowie

b)

auf § 44 Abs. 4 BauGB, betreffend das mögliche Erlöschen von Ansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb einer Dreijahresfrist gestellt wird.

Brensbach, den 28.10.2022