Bedauerlicherweise nehmen die illegalen Müllablagerungen wie z.B. Hausmüll, Elektroschrott, Sperrmüll, Grünschnitt etc. in der freien Natur sowie auch auf Spielplätzen, privaten Grundstücken und Friedhöfen in den letzten Jahren immer mehr zu.
Aktuell sind vermehrt die Abfallgruben der gemeindlichen Friedhöfe betroffen.
Dort wird Rasenschnitt sowie Äste und Reisig abgelagert. Außerdem wurden und werden Kleintiermist sowie auch Obst- und Gemüsereste vorgefunden und diverser Hausmüll.
Die Abfallgruben sind ausschließlich für Grünschnitt etc. gedacht, der auf dem jeweiligen Friedhof anfällt.
Auch auf bzw. in privaten Grundstücken und Anlagen wird immer wieder Müll aufgesammelt, der achtlos weggeworfen wurde. Auch „über den Zaun“ geworfene Hundekotbeutel werden dort entsorgt.
Diese Art der Müllentsorgung ist selbstverständlich nicht erlaubt und stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß des Kreislaufwirtschaftsgesetzes i. V. m. dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz dar. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Für die ordnungsgemäße Müllentsorgung, egal welcher Art, stehen ausreichende Entsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Wo welcher Müll entsorgt werden muss ist z.B. unter dem Link des Müllabfuhr-Zweckverbandes Odenwald https://www.mzvo.de/abc.php einzusehen.
Für Grünschnittabfälle steht der gemeindliche Containerplatz jeden Samstag von 9.30 Uhr bis 12.00 Uhr zur Verfügung. Bei größeren Mengen Grünschnitt ist die Kompostierungsanlage in Kirchbrombach die nächste Anlaufstelle (Öffnungszeiten siehe Brensbacher Nachrichten).
Der Bioabfall ist in der Biotonne zu entsorgen.
Andere Abfälle sind über die dafür vorgesehenen Abfallsysteme zu entsorgen (Restmüll, Gelber Sack etc.).
Wer seinen Müll nicht ordnungsgemäß entsorgt, schadet nicht nur unserer Umwelt, sondern letztendlich auch sich selbst, da die Entsorgungskosten, deren Höhe nicht unerheblich ist, teilweise durch die Allgemeinheit getragen werden müssen.
Wer diese oder auch andere illegale Müllbeseitigungen beobachtet hat oder Hinweise speziell hierzu geben kann, kann sich gerne beim Ordnungsamt der Gemeinde Brensbach melden.