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Brensbacher Nachrichten
Ausgabe 44/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Nachrücken in die Gemeindevertretung Brensbach

Der Gemeindevertreter, Herr Dr. Wilfried Bauer, ehemals wohnhaft: Am Huthweg 4, 64395 Brensbach ist verstorben.

Ich stelle daher gemäß § 33 Abs. 3 bzw. § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) fest, dass

- Herr Wilfried Keßler, Am Alten Bahnhof 10, 64395 Brensbach – als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschland – SPD - mit den meisten Stimmen in die Gemeindevertretung Brensbach nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte/r des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Feststellung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 5 Wahlberechtigte unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Brensbach, Ezyer Str. 5, 64395 Brensbach, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Brensbach, den 31.10.2025

Gez.

Petry, Gemeindewahlleiterin